Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich kann Ihre Kündigung nachvollziehen, auch eine außerordentliche aus wichtigem Grund ohne Frist beziehungsweise mit einer kurzen Auslauffrist wie hier, sofern dieses nicht sowieso schon vereinbart war, wie Sie schreiben:
Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, sofern dieses angesichts besonderer Umstände nicht sowieso entbehrlich ist.
Dieses ergibt sich aus der allgemeinen Regelung des § 314 BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch).
Eine Abmahnung/Festsetzung haben Sie ja mit den E-Mails bewirkt, bevor Sie gekündigt haben.
Dass der Mobilfunkvertrag nicht "Adressgebunden" sei, ist meines Erachtens nach eine reine Schutzbehauptung und vorgeschoben, denn letztlich haben Sie ja eine Meldeadresse angegeben für den Mobilfunkvertrag, wo auch Ihr erster Wohnsitz und damit Ihr Lebensmittelpunkt sein dürfte, was allein für den Vertrag und rechtlich maßgeblich ist.
Diese sollten Sie der Gegenseite beziehungsweise dem Inkassobüro schreiben.
Ich halte die Kündigung für berechtigt, weshalb ab Wirksamwerden der Kündigung eine Zahlungspflicht nicht mehr besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 12.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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