Resturlaub bei Kündigung im August ggf. abhängig von Betriebszugehörigkeit
vom 23.2.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Jahresurlaub ist bis Ende des Jahres, spätestens jedoch bis zum 31.03. des Folgejahres zu nehmen. ... Bisher habe ich nur Resturlaub aus dem Vorjahr genommen, noch keinen aus dem aktuellen Jahr. Merkwürdig finde ich die Formulierung "für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit", bei mir dann immerhin über 16 Jahre, den man auch als nette Dreingabe am Ende des Arbeitsverhältnisses interpretieren kann.