Kündigung einer Wohnung - Nachzahlung von Nebenkosten
| 6. Oktober 2009 21:14
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Hier nun ein Problem meiner Tochter...
Der Sachverhalt:
Meine Tochter (19 / 2. Ausb.-Jahr) ist mit ihrem Mann (21 / 2. Ausb.-Jahr) im März 2009 in eine Wohnung eingezogen. Der Vermieter wohnt zwar im gleichen Haus, ist aber wohl häufiger nicht da. Eine Dame aus dem Haus macht dann die "Verwaltung".
Seit März zahlen die beiden 350 EUR Miete pro Monat, die Kosten für Strom und Gas zahlen sie direkt an die Stadtwerke (140 EUR). Es existiert kein unterzeichneter Mietvertrag.
Nun möchten die beiden in eine andere, preisgünstigere Wohnung ziehen (380 EUR Warmmiete pro Monat) und haben mit dem bisherigen Vermieter gesprochen bezüglich der Kündigung.
Die Aussagen des Vermieters:
"Ich habe gesehen, dass ihr noch keine Nebenkosten bezahlt habt. Da ich für eine genaue Abrechnung keine Zeit habe, zahlen bei mir alle Mieter 35 % der Kaltmiete als Nebenkosten. Das heißt für euch, dass ihr monatlich 122 EUR nachzahlen müsst von März 09 an. Ihr habt doch davon gewusst." Die beiden sagen jedoch, dass ihnen dieser Umstand nicht bekannt war.
"Ich werde mir natürlich neue Mieter suchen. Aber ich sage euch gleich, das ist momentan nicht so einfach." - Ob er damit sagen wollte, dass die beiden weiterzahlen müssen, bis er geeignete Mieter finden wird, weiß ich nicht.
Unabhängig von der oben geschilderten Situation sieht die Wohnsituation so aus:
- Die Wohnung war bei Übernahme recht verwohnt.
- In einem Zimmer fehlt ein Heizkörper.
- Das Badezimmer ist/war in einem mangelhaften Zustand, z.B. undichter Abfluss am Waschbecken, der Mangel wurde trotz Nachfrage nicht behoben.
Meine Fragen dazu:
Gibt es trotz eines fehlenden Mietvertrages eine Mindestdauer für die Miete einer Wohnung?
Welche Kündigungsfrist gilt es sonst zu beachten? Drei Monate?
Ist eine pauschale Berechnung der Nebenkosten rechtlich zulässig?
Wenn ja, wie lange kann sie rückwirkend gefordert werden?
Für die Beantwortung schon einmal vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers
8. Oktober 2009 | 00:57
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