Kauf bei eBay-Kleinanzeigen von privat
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Da auf dem Foto nicht genau die Größe zu erkennen war wurde mir auf Nachfrage vom Verkäufer bestätigt, daß es sich um die Menügröße handelt und nicht um Vorspeisengröße. ... Auf mehrere Nachrichten meinerseits reagiert der Verkäufer nicht. Ich forderte eine Wandlung des Kaufes bzw. wollte ich mein Geld zurück und würde natürlich das Besteck sofort zurücksenden.