Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn es sich bei dem Händler, der Ihnen vor 1,5 Jahren das Gerät verkauft hat, um einen Einzelkaufmann handelte, werden Sie die Ihnen zustehenden Gewährleistungsansprüche auch weiterhin gegen ihn geltend machen können. Das bedeutet, Sie können die Nachbesserung von ihm verlangen, also die Reparatur. Ist ihm dies nicht möglich, werden Sie die Reparatur durch einen Dritten vornehmen lassen können und Ersatz der dafür anfallenden Kosten von dem Verkäufer verlangen können.
Letztlich werden Sie damit aber nur Erfolg haben, wenn er überhaupt noch zahlungsfähig ist, denn ohne Grund wird er sein Gewerbe nicht abgemeldet haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
sehr geehrter herr schwartmann,
vielen dank für ihre zügige antwort. bei dem verkäufer handelt es sich um einen kleinstgewerbetreibenden und so wie es aussieht auch noch um einen liquiden, der einfach nebenbei versucht hat ,über ebay etwas geld dazuzuverdienen. ich habe versucht das dvd-radio in stand setzen zu lassen, jedoch ohne erfolg. nun habe ich dem verkäufer vorgeschlagen eine art vergleichszahlung von 150€ zu leisten und für mich wäre der fall damit abgeschlossen. ich denke bei einem alter von 1,5jahren und einem neupreis von 400€ nicht zu viel? nun möchte er die einbaurechnung haben, die ich glaube ich nicht mehr besitze. ich habe es allerdings bei einem fachhändler (ACR Kette) einbauen lassen. desweiteren möchte er gerne rücksprache mit ihnen halten. wie soll ich mich verhalten?
vielen dank
mit freundlichem gruß
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, deren späte Beantwortung ich zu entschuldigen bitte.
Leider ist mir nicht klar, weshalb der Verkäufer eine Einbaurechnung benötigt - denn das Gerät wurde nach Ihrer Schilderung ja noch nicht repariert.
Ich schlage vor, daß Sie mich einmal anrufen und ich etwaige noch bestehende Rückfragen telefonisch mit Ihnen kläre.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann