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Habe ich ein Umtauschrecht wegen falscher Beratung?

11. Dezember 2007 12:11 |
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Vertragsrecht


Zusammenfassung

Habe ich ein Recht auf Rückgabe, wenn ein Handy eine vom Verkäufer zugesagte Funktion nicht hat?

Ja, der Verkäufer muss das Handy zurücknehmen oder ggf. umtauschen.

Hallo,

ich war gestern Abend in einem O2-Handy-Shop und wollte ein neues Handy kaufen. Ich sagte dem Verkaufer wortwörtlich: "ich suche ein Smartphone mit WLAN". Darauf hin zeigte der Verkäufer mir 2 Geräte.

Ich entschied mich für eines von beiden, bezahlte und fuhr nach Hause. (Ich hatte das Gerät gekauft, ohne Handyvertragsbindung)

Zu Hause angekommen bemerkte ich, dass eine wichtige von mir verlangte Funktion fehlte. Das Gerät hatte nämlich kein WLAN, obwohl der Verkäufer mir dies zusagte.

Nun wollte ich das Handy heute morgen zurück bringen. Der Verkäufer gestand auch seinen Fehler, der Chef sagte jedoch dass er es nicht zurück nehmen kann. Er sagte, auch wenn sie etwas falsches erzählt haben sollten, wäre dies keine rechtliche Handhabe.

wörtlich:"selbst wenn ich gesagt hätte es könne fliegen, bräuchten wir es auch nicht zurück nehmen"

Dann sagte er noch das dies kommissionsware sei, und wenn diese einnmal über den Ladentisch gegangen ist, habe er damit nichts mehr zu tun. sondern es sei Sache von O2.

Jetzt hat er mich gerade angerufen und teilte mir mit, sie hätten es weiter gegeben und könnten mir frühestens Donnerstag eine Antwort geben ob sie es zurück nehmen können.

Ich wollte ein neues Gerät kaufen. Wegen fehlender Kompetenz des Verkaufers habe ich jetzt ein falsches Gerät. Und Geld für ein anderes habe ich nun auch nicht mehr, da ich es nicht zurück geben kann.

Was soll ich tun???

Sehr geehrter Ratsuchender,

was der Inhaber Ihnen erzählt hat, ist wohl eher dessen persönliches Wunschdenken.

Natürlich muss dieser das Handy zurücknehmen oder ggf. umtauschen.

Wenn Sie in diesem Fall anwaltliche Unterstützung wünschen, bin ich gerne bereit Ihnen zu helfen. Sie können sich diesbezüglich unter den oben genannten Kontaktdaten an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. Dezember 2007 | 12:45

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Was soll ich Ihrer Meinung nach tun damit er das Gerät schnellstmöglich zurück nimmt. Am besten natürlich heute noch.

Ich meine es ist doch ein ganz normaler Laden mitten in der Stadt. Es kann doch nicht sein, dass der mich jetzt bis zum Wochenende vertröstet, oder?

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Dezember 2007 | 14:10

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Da können Sie unmittelbar gar nichts weiter machen! Sie haben es doch bereits versucht und der Inhaber hat abgelehnt!

Ihnen bleibt nur die Wahl entweder abzuwarten, ob der Inhaber Ihrem Verlangen doch noch entspricht oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt damit Ihre Rechte durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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