Mir wurde folgende Reservierungsvereinbarung zur Unterschrift als Kaufinteressent einer Immobilie vorgelegt(s.u.)
Fragen: Ist die Vereinbarung nach Unterzeichnung rechtskräftig (gute Sitte etc.)?
Muß ich die Reservierungsgebühr tatsächlich bezahlen?
Falls ich letztendlich nicht kaufe, kann ich den von mir bezahlten Betrag zurückfordern und wenn ja wie?
Was sind die möglichen Risiken für mich, wenn ich diese Vereinbarung unterzeichne?
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Reservierungs-Vereinbarung
Zwischen dem nachfolgend bezeichneten Auftraggeber [mein Name u. Addr.] - als Kaufinteressent bezeichnet und dem Hauseigentümer [Name u. Addr. des Hauseigentümers]dem Makler [Name u. Addr. des Maklers] kommt folgende Reservierungsvereibarung zustande:
Der Kaufinteressent hat von der Firma [Maklerfirma] folgendes Objekt angeboten bekommen: [Adresse und Preis des Objektes]zuzügl. Makler-Courtage von [Höhe der Coutage].
Der Kaufinteressent erklärt, das angebotene Objekt besichtigt und einen ausreichenden Aufschluß über das Haus erhalten zu haben.
Aufgrund dieser Kenntnisnahme erklärt der Kaufinteressent, das Kaufobjekt erwerben zu wollen.
Um den Erwerber eine Frist zur Klärung der Finanzierung oder eine Überlegungsfrist zur Herbeiführung einer Endgültigen Kaufentscheidung einzuräumen, verpflichtet sich der Eigentümer/Makler vom Tag der Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung bis zur Notariellen Beurkundung am [Datum] keine weiteren Kaufverhandlungen mit anderen Interessenten zu führen.
Der Kaufinteressent entrichtet an die Makler eine einmalige Reservierungsgebühr in Höhe von Euro 2000,-. Sie ist sofort auf das Konto [Kontodetails] zur Zahlung fällig.
Die Reservierungsgebühr dient der Pauschalen Abgeltung der Aufwendungen und Auslagen der Verkäufer und des Vermittlers.
Kommt der Kaufvertrag zustande, so wird die Reservierungsgebühr auf die zu entrichtende Maklergebühr angerechnet. Tritt der kaufinteressent aus Gründen, die der Verkäufer/Makler nicht zu vertreten hat zurück, verfällt die Reservierungsgebühr zu Gunsten der Verkäufer.
[Ort, Datum]
Kaufinteressent
[Unterschrift Kaufinteressent]
für Verkäufer und Vermittler
[Unterschrift Makler]
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Sehr geehrter Ratsuchender,
der Abschluss einer solchen Vereinbarung entspricht dem geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit. Letztlich dient sie Ihrem Schutz, da sie einen Anspruch erwerben, daß während Ihrer Überlegunszeit keine weitere Vermittlung stattfindet und Ihnen damit kein anderer das Haus "vor der Nase wegschnappen" kann. Sollte der Makler/Verkäufer dann in der Zwischenzeit entgegen der Vereinbarung anderweitig verkaufen, so macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.
Wenn Sie unterzeichnen, sind Sie vereinbarungsgemäß zur Zahlung verpflichtet. Sollten Sie später nicht kaufen, können Sie das Geld natürlich nicht zurück verlangen. Es handelt sich ja gerade um eine Vergütung dafür, daß weitere Vermittlungsversuche zunächst unterbleiben. Von einer Sittenwierigkeit kann hier nicht ausgegangen werden, da keine unangemessene Benachteiligung, übermäßiger psychologischer Druck o.ä. Faktoren erkennbar sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zufriedenstellend helfen.