Beteiligten angeboten, ich solle mich sexuell mißbrauchen lassen oder große Summen Geld zahlen, dann könnte man über einiges hinwegsehen - Geld aber hatte und habe ich keines; von allen Seiten bekam ich nahegelegt, dass ich hier nicht mehr lebend rauskomme anzumerken ist, dass in Paraguyischen Gefängnissen mehr als oft Frauen zu Tode gekommen (eigentlich immer) und verge- waltigt worden sind mit Todesfolge. ... Tenor der breiten Masse war: da passiert sowieso nichts, weil der Ehemann keine Anzeige macht, froh ist, wenn er seine Ruhe hat und außerdem er auch teilschuldig wäre; die einen meinten es kann nur einen nationalen Haftbefehl geben, wieder ein anderer Anwalt meinte, dass vorher ein Verfahren stattgefunden haben müsste, aus dem sich eine Mindesthaftstrafe von mehr als 1 Jahr hätte ergeben müssen; jedoch ein Anwalt aus Paraguay sagte, dass es eindeutig und zweifelsfrei sei, dass ein internationaler Haftbefehl erlassen wird, spätestens dann, wenn der anberaumte Gerichtstermin am 07.04.2015 ohne meine Anwesenheit verstrichen sei (der erste Gerichtstermin war am 09.03.2015 - davor jedoch brachte ich mich in Sicherheit); Ein Anwalt aus Deutschland sagte mir grade heute, dass ich gut beraten wäre, nach Deutschland zu reisen und die Sache offensiv , also von mir aus zu regeln versuche über einen Anwalt. Meine Fragen: 1. ich muss verbindlich wissen, ob nun ein internationaler Haftbefehl gegen mich erlassen wurde oder nicht, respektive ich jetzt unbehelligt nach Deutschland reisen kann oder nicht (ohne am Flughafen in Verwahrung genommen zu werden) 2. wie löse ich diese Sache, denn ich habe mir nur vorzuwerfen, dass ich nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen bin und das nur, um mein und das Leben meiner Tochter zu schützen bitte um detaillierte Ausführung der Möglichkeiten Freundliche Grüße