Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihren Fragen:
1. ich muss verbindlich wissen, ob nun ein internationaler Haftbefehl gegen mich erlassen wurde oder nicht
Um zu erfahren, ob Sie vom Informationssystem erfasst sind, können Sie schriftlich (auch per Fax) ein Auskunftsersuchen an folgende Stelle richten:
Bundeskriminalamt
SIRENE Deutschland (ZD12)
Thaerstr. 11
65173 Wiesbaden
Tel: 081049-611-55-16511
Fax: 081049-611-55-16531
Innerhalb von maximal 2 Wochen erhalten Sie die Auskunft.
Leider haben Sie nicht mitgeteilt, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt für Ihre Fragen folgendes:
2….respektive ich jetzt
unbehelligt nach Deutschland reisen kann oder nicht (ohne am Flughafen in Verwahrung genommen zu werden)
Das können Sie einfach vermeiden, indem Sie z.B. mit dem Zug einreisen oder mit dem Flugzeug aber vor dem 07.04.2015.
Falls Sie nicht zur Fahndung ausgerieben sind, d.h. Das BKA Ihnen mitteilt, dass zu Ihrer Person keine Eintragung besteht (s. Frage 1) können Sie auch unproblematisch fliegen. Sonst besteht die Gefahr der vorläufigen Festnahme. Allerdings wird man Sie am nächsten Tag schon frei lassen, weil – selbst wenn Sie zur Fahndung ausgeschrieben sind- dürfen Sie als Deutscher nicht ausgeliefert werden, aber nur seitens deutscher Behörden, Art. 16 II GG
. D.h. sind Sie jetzt in dem EU Ausland, kann die Auslieferung von dort erfolgen.
3. wie löse ich diese Sache, denn ich habe mir nur vorzuwerfen, dass ich nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen bin und das nur, um
mein und das Leben meiner Tochter zu schützen
Die einzige Lösung wäre, nach Deutschland zu kommen, falls gegen Sie eine Ausschreibung vorliegt. Denn nur hier sind Sie in Sicherheit, Sie werden auf keinen Fall ausgeliefert.
Falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen teilen Sie mir bitte mit, ich werde die Antwort dementsprechend ergänzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Zelinskij-Zunik,
vielen Dank für Ihre Ausführungen zu meiner Sache. Mehrfach hatte ich versucht Sie telefonisch zu Ihren vorgegebenen Geschäftszeiten zu erreichen. Ich denke es ist sicherer "Sie" stellen das Auskunftsersuchen an das Bundeskriminalamt und unterrichten mich entsprechend. Aber grundsätzlich möchte ich die Sache final geregelt haben. Sind Sie in der Kondition dies zu tun ? vermutlich ist die Sache alleine schon auf Grund Ihrer dann dorthin gerichteten Anfrage, an das zuständige Gericht in PY, von dortiger Sicht aus, als erledigt zu betrachten. Ich vermute das, weil "eigentlich" die Sache schon geregelt war, denn zum Einen hatte ich mich regelmässig bei Gericht gemeldet und zum Anderen bestätigte mir mein Anwalt PY (von der Versicherung), dass jemand viel Geld bezahlt hat, nur damit der Sache überhaupt nachgegangen wird und nur deshalb wäre das so - ansonsten genügte eine Unterschrift meinerseits, dass die Entschädigungszahlung der Versicherung, auch die Gegenpartei tatsächlich erhielte. Vermutlich haben sich die Beteiligten dort zu weit aus dem Fenster gelehnt, bedingt durch angenommen hohe gezahlte Korruptionsgelder und können jetzt nicht mehr zurück, müssen also so tun als ob gegenüber dem Zahlenden (bekannt). Gerne hätte ich Ihren Vorschlag gehört, wie hier vorzugehen ist, um die Sache dauerhaft und endgültig zu regeln. ggf. unterzeichne ich ein Mandant nach vorherigem aufschlussreichem Telefonat mit Ihnen, selbstredend nur dann, wenn ich Sie auch telefonisch erreichen kann. MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, durch die Feiertage hat es mit telefonischen Sprechstunden nicht wirklich funktioniert; rufen Sie mich bitte nächste Woche an, am besten gegen 17 Uhr. Alternativ können Sie mir auch mailen.
MfG Zelinskij