Aufenthaltserlaubnis auch noch nach der Trennung?
30.08.2013 08:23
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Zusammenfassung: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei bestehendem Sorgerecht trotz Scheidung
Meine Frau lebt in Deutschlan mit unseren beiden Kindern seit 2010 in Deutschland als Spätaussiedler. Ich bin 2011 nachgekommen zur Familienzusammenführung und habe einen Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nun hat sich meine Frau entschieden sich von mir zu Trennen, zog in eine andere Stadt um. die Kinder besuche ich regelmäßig und pflegen unseren Kontakt sehr intensiv. Seit einem halben Jahr habe ich eine Frau mit Kind kenngelernt und würde diese auch sofort nach der Scheidung, diese ist noch nocht eingereicht von der Seite meiner Ehegattin - wird aber demnächst geschehen. In einem halben jahr endet meine Aufenthaltsgenehmigung. Angst ist da, abgeschoben zu werden. Ich werde zwei Familien aufeinmal verlassen müssen. Ich Arbeite auf Basis, da sehr schwer ist ohne anerkanntes Beruf ein Fuß zu fassen. Meine Fragen:
1. Droht mir eine nichtverlängerung der Aufenthalts aufgrund der Trennung?
1a Welcher Grund kann es noch geben, um keine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
1b Was muss ich tun in der Situation um es zu bekommen?
2. Gibt es eine Möglichkeit diese zu bekommen da meine beiden Kinder deutsche Bürgerschaft haben und noch nicht volljährig sind bei geteiltem Sorgerecht?