Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar am 14.08.2013, frühestens jedoch 14 Tage nach Mitteilung des Notars an Käufer und Verkäufer - maßgeblich ist das Absendedatum -, dass a) die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers im Rang nach den in dieser Urkunde genannten Belastungen bzw. im Rang nach etwaigen Finanzierungsgrundschulden des Käufers eingetragen ist, b) ihm die Bestätigung der zuständigen Stadt/Gemeinde vorliegt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht und/oder Grunderwerbsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, c) ihm sämtliche Löschungsunterlagen für die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Vorlast auflagenfrei, bzw. mit solchen Treuhandauflagen, die aus dem Kaufpreis erfüllt werden können und die dem Kaufvertrag nicht widersprechen, vorliegen. ... Der Notar wird von den Beteiligten unwiderruflich angewiesen, dem Verkäufer nach Eintritt der Kaufpreisfälligkeit auf dessen Antrag ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. und: § 8 Übergabe 1.Die Übergabe des Kaufgegenstands erfolgt am 15.08.2013, nach Mitteilung des Verkäufers sofern bis dahin der Kaufpreis vollständig auf dem Konto des Verkäufers bzw. bei den Gläubigerbanken eingegangen ist, ansonsten einen Tag nach vollständigem Eingang des Kaufpreises bei dem Verkäufer bzw. bei den Gläubigerbanken.