Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe mir mal erlaubt, die Frage hier anzunehmen und zwar nach folgender Maßgabe:
Als vormaliger Passauer kenne ich nicht nur das Finanzamt an der Innstrasse von außen, ich habe selber dort einmal in der Rechtsbehelfsstelle gearbeitet. Die Sache interessiert mich daher auch vor diesem Hintergrund.
Bitte rufen Sie mich - am besten morgen - einfach mal an, damit wir erörtern können, wie wir hier weiter machen können.
Das hier alles auszuführen, würde den Rahmen einer Erstbewertung ohne weitere zuverlässige Unterlagen sprengen. Ich denke in einem Gespräch kommen wir da durchaus weiter. Wenn Sie wollen, bleibe ich Ihnen also bis zur Klärung der Sache erhalten.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA und Dipl. Kfm. ( beides Univ. Passau )
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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