Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vorab: Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag mit Ihrem Onkel abzuschließen. Wenn aber in dem Kaufvertrag ein Kaufpreis von nur 1.000 € angegeben wird, unterliegt die Übertragung des Anwesens dem Schenkungssteuerrecht als gemischte Schenkung. Sie als Begünstiger Neffe haben bei einer lebzeitigen Schenkung nur ein Freibetrag in Höhe von 20 tsd. €. Sie fallen als Neffe unter die Steuerklasse II, so dass bei einer angenommenen übertragenen Übetragung des Hauses mit einem Wert von 100.000 € 30 % Steuern anfallen.
Auf jeden Fall sollten Sie also ein Kaufvetrag vereinbaren unter Angabe der Auflagen, also Wohnrecht bzw. Vorbehaltsnießrauch, Tragung Unterhaltskosten, Grabstätte etc.. Das Finanzamt wird eigenmächtig prüfen, ob die angegebenen Werte richtig sind und ist nicht an die Angabe Ihrer Werte gebunden. Ob Schenkungssteuer sodann anfällt, hängt von dem Wert des übertragenenen Anwesens ab. Hier muss das Anwesen bewertet werden.
Zweifamilienhäuser werden in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Vorrangig werden dabei Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren herangezogen. Sind geeignete Vergleichsobjekte nicht verfügbar, wird auf das Sachwertverfahren zurückgegriffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort.
Dazu hätte ich noch folgende Verständnisfrage:
Angenommen das Finanzamt bewertet Haus und Grund wie von uns angegeben mit 120.000 €
Nun würde der Kaufvertrag ja folgendermaßen aussehen:
Kaufpreis 120.000€
- Wohnrecht 68.292€
- Nebenkosten 15.609€
- Pflegestufe 1 (?)
- Bestattung 10.000€
- Grabpflege 9.000€
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Restbetrag 22.901€
Freibetrag Neffe 20.000 €
Zu versteuern 2.901 €
Wird das als reeller Kaufvertrag dann anerkannt, oder würde das dann auch eine gemischte Schenkung darstellen?
Und schalte ich das Finanzamt schon vor Vertragsabschluß ein, oder muss ich in Ungewißheit der Dinge harren die da kommen?
Es könnte dann ja passieren, dass das FA alle Auflagen niedriger bewertet und ich plötzlich mehrere tausend Euro Steuern zahlen muss, obwohl ich meinem Onkel ja auch mit den zugesicherten Leistungen den Lebensabend sichern möchte.
Das Finanzamt schaltet sich erst ein, wenn der Vertrag abgeschlossen ist.
Da hier kein Geld fließt, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Gerne helfen wir das Grundstück samt gebäude zu bewerten, so dass Sie wissen, was schenkungssteuerrechtlich auf Sie zukommt. Hierfür bedarf es allerdings Angaben wie Lage, Größe etc.