Besteht ein Vertrag oder nicht?
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Da die Kosten durch deutlich längere Arbeitszeiten am Ende aus dem Ruder gelaufen sind, haben wir am Ende einen Festpreis von 38.000 EUR vereinbart, in dem alle Teile (inkl. einer Wasserenthärtungsanlage) enthalten sein sollten. ... Meine Frage ist nun 1. ob ich die Rechnung an die Herstellerfirma bezahlen muss (d.h. ob ein Vertrag mit der Herstellerfirma besteht oder nicht) und 2. wenn ja, ob ich irgendwie das Geld vom Installateur wieder zurückbekommen kann auch wenn nur eine mündliche Absprache besteht.