Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann die Antwort hier ganz kurz und kanpp ausfallen.:
Ja, es ist ein Vertrag zu STande gekommen. Das Angebot wurde von der herstellerfirma wie folgt abgegeben : Betreff: Angebot Lieferung und Montage einer Wasserenthärtungsanlage durch [Name Installateur]
Mit Herrn [Installateur] habe ich telefoniert. Er sagt, er würde den Einbau, der von Ihnen selbst besorgten Wasserenthärtungsanlage vorbereiten. Dazu ist ein Passstück mit 2 Überwurfmuttern, 2 Anschlussnippel, 2 Verschraubungen und 1 Platzhalter, Materialpreis von 59,50 € erforderlich.
[.... Vorstellung einer alternativen Weichwasseranlage ...]
Die [Herstellerfirma]-Weichwasseranlage [Modelnummer] würde Ihnen die Fa. [Installateur] zu einem Kulanzpreis installieren. Dieses Gerät zeichnet sich durch hohe Betriebssicherheit und lange Nutzungsdauer aus. Dies wird durch die lange Garantie von 3 Jahren auf die elektronische Steuerung und 10 Jahre auf alle anderen Bauteile bekundet. Die Garantie ist nicht an den Abschluss eines Wartungsvertrages gebunden.
Hierbei ist bereits die vom Einbau unabhängige Selbstbesorgung erwähnt.
Dieses Angebot haben sie ausdrücklich angenommen, in dem sie schrieben:
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und das Angebot für die [Herstellerfirma]-Weichwasseranlage, das wir gerne annehmen. Ich werde mich im Laufe der Woche noch einmal mit Herrn [Installateur] diesbezüglich in Verbindung setzen.
Ein Vertrag mit der Herstellerfirma kam also zustande, so dass die Rechnung zu begleichen wäre. Ob Rücktritts- Anfechtungs -oder Widerspruchsrechte ( Sie schreiben per Mail) bestehen, kann ich anhand des Sachverhaltes nicht ermitteln. Jedenfalls reicht der Einwand, dass ie von keiner Leiferung an privarpersonen als bloßer Motivirrtum nicht aus, um den Vertrag zu beseitigen.
Aber Fazit Frage 1: Ein Vertrag besteht, sie müssen die Rechnung zahlen.
Den Installateur können sie- sofern SIE belegen können, was Vertragsbestandteil war - den gezahlten Preis für die Werkleistung mindern, denn hier wurde nicht Vertragsgerecht geleistet. Auch über einen Schadenersatzanspruch wegen Täuschung (es wurde vorgespiegelt der Vertrag umfasse die Anlage könnte man nachdenken, allerdings würde hier nur das Deliktsrecht greifen können, vertragsrechtlich sind sie auf die Mängelrechte beschränkt. Sie müssten also beweisen, dass sie vorsätzlich über den Vertragsinhalt vom Installateur getäuscht wurden.
Allerdings stolpere ich dabei schon über die oben genannte Formulierung des Herstellers ( "Er sagt, er würde den Einbau, der von Ihnen selbst besorgten Wasserenthärtungsanlage vorbereiten.") Dies spricht gegen eine Belegbarkeit, dass die Anlage Bestandteil des Angebotes war. Hier spricht leider die vom Installateur durchgegebene Tatsache ("selbstbesorgt") und ihr Vertragsschluss mit der Herstellerfirma gegen einen Komplettpreis mit dem Installateur. Wenn sie also wirklich kein schriftliches Angebot/ Zeugen oder ähnliches haben, werden sie keinen Erfolg haben sich gegen die Vergütung der Herstellerfirma oder des Installateurs zu richten.
Offensichtlich handelte es sich hier um ein "Missverständnis" zwischen allen. Selbst wenn sie ihre Vertragserklärungen wegen Inhaltsirrtums noch anfechten oder widerrufen könnten, so wären sie aus dem Bereicherungsrecht ersatzpflichtig für die erbrachten Leistungen. Dies wird beim Hersteller der normale Preis sein. Beim Installateur kann man eventuell sparen, da der übliche Preis für solche Leistungen zu zahlen ist und nicht der verlangte Kaufpreis. Hier könnte man eventuell ansetzen, aber hier ist mir der Sachverhalt "zu dünn". Insgesamt wage ich mich nicht ihnen große Erfolgsaussichten zu bescheinigen. Man könnte allenfalls schauen , ob Gewährleistungsrechte gegen den Installateur oder Ansprüche, die den Vertrag mit ihm rückwirkend entfallen lassen, gegeben sind. Hiernach habe ich aber bisher keine wirklichen, belastbaren Anhaltspunkte.
Es tut mir leid, keine günstigeren Auskünfte geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen