Sehr geehrte Anwälte, ich habe zum 01.10.2019 einen Arbeitsvertrag bei Firma A unterschrieben. ... Es ist allerdings eine Vertragsstrafe definiert: " Bei gravierenden Vertragsverstößen der Arbeitnehmerin, z.B. wenn die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist löst, die Arbeit vorübergehend oder endgültig verweigert, der Arbeitgeber durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerin zur außerordentlichen Kündigung veranlasst wird, hat die Arbeitnehmerin an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen (...)" In einem Telefonat in dem ich um einen Aufhebungsvertrag gebeten habe, wurde mir von Arbeitgeber A gesagt, dass sie diesen im Vorfeld nicht anbieten.