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Bonus-Vereinbarung Vertrieb im Arbeitsvertrag

| 20. Juni 2018 09:36 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin gerade in der abschliessenden Verhandlung eines Arbeitsvertrags mit einer finnischen Firma - Arbeitsvertrag nach deutschem Recht.
Es gibt unzählige Protokolle und emails wo vereinbart wurde, dass mein Zielgehalt 158.000 Euro ist - 80% fix, 20% Bonus basierend auf Zielvereinbarungen. Allerdings wird im Arbeitsvertrag nur das Grundgehalt von 126.400 Euro ausgewiesen und allgemein auf einen Bonus verwiesen, ohne dass das Grundgehalt mit 80% des Zielgehalts beschrieben wird. (siehe Vertragstext unten)
Ich habe durchaus Vertrauen, dass hier im Weitergang über die Zielvereinbarung/gesonderten Bonus-Vertrag die 20% vereinbart werden, allerdings frage ich mich, ob ich mit diesem Wording riskiere, dass der Arbeitgeber in einem Folgejahr den Bonus ANDERS setzen kann - also zb. nur noch 10% statt die vereinbarten 20% und damit mein Gehalt in der Zukunft niedriger ausfällen könnte, ohne dass das rechtlich gesehen einer Gehaltskürzung gleich kommen würde.
Wäre sehr an einer Einschätzung und Argumentation interessiert...

Vertragstext:

Vergütung
Der Mitarbeiter erhält ein Bruttogehalt in Höhe von EUR 126,400.00 jährlich (Grundgehalt). Da die Gesellschaft in Deutschland keine dauerhafte Betriebsstätte unterhält, ist der Mitarbeiter für die Abführung von Lohnsteuern verantwortlich.
Das Grundgehalt wird in 12 gleichen Teilen nach den betrieblichen Regelungen ausgezahlt.
Über das Grundgehalt hinaus erhält der Mitarbeiter einen Bonus, dessen Höhe sich nach den hierfür einschlägigen Regelungen der Gesellschaft in ihrer jeweiligen Fassung richtet. Allerdings wird dem Mitarbeiter für das erste Quartal, in dem er berechtigt ist einen Bonus zu erhalten, der volle Bonus garantiert.
Etwaige darüber hinausgehende Gratifikationen oder sonstige Sonderzahlungen wären freiwillig ohne Zusage für die Zukunft und würden auch bei wiederholter Zahlung keine Verpflichtung der Gesellschaft für die Zukunft begründen.

Einsatz editiert am 20.06.2018 09:49:23

20. Juni 2018 | 11:02

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ihre Bedenken sind absolut berechtigt. Sie haben hier in der Tat zunächst nur einen Anspruch auf das Grundgehalt. Der Bonus und die Bonushöhe würden sich allein aus den „betrieblichen Regelungen" ergeben. Bei einem deutschen Betrieb wäre dies oftmals in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt.

Im Idealfall sollte im Arbeitsvertrag konkret beschrieben werden wie hoch der Bonus sein kann und was die Voraussetzungen für die Bonusgewährung sind. Natürlich müssen hier nicht bereits konkrete Ziele vereinbart sein. Die Formulierung könnte lauten:

Der Mitarbeiter erhält eine zusätzliche ergebnisabhängige variable Vergütung, deren
jeweilige Höhe vom Erreichen jährlich neu zu definierenden persönlichen Ziele des Mitarbeiters abhängt. Bei einer Zielerreichung von 100% beträgt der Bonus 25% des Jahresgrundgehalts.

Anmerkung: die 25% sind kein Tippfehler. Da das Zielgehalt im Arbeitsvertrag nicht genannt ist, ist Rechenbasis das jeweilige Grundgehalt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Bewertung des Fragestellers 22. Juni 2018 | 07:16

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