Vorzeitiges beenden einer ebay Auktion wegen falscher Angaben
vom 28.4.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Auch das Rechtsportal von Ebay gibt hierzu Auskunft: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html Sowie: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html (Ganz unten: "Verkäufer dürfen Gebote nicht streichen oder Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden.") ... Sollten Sie sich dazu nicht bis spätestens 02.05.2013 bei mir gemeldet haben oder Ihren Teil des Vertrages erfüllt haben, muss ich leider meinen Anwalt mit der Sache beauftragen. ... Er will wirklich am Montag zum Anwalt!