Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um auf eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu reagieren, die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder aber die Ablehnung der Abgabe. Welche Möglichkeit Sie beschreiten werden, hängt von den Umständen des Sachverhalts ab. Eine Empfehlung kann jedoch erst nach Kenntnisnahme des Sachverhalt gegeben werden. Schon jetzt kann aber eine Möglichkeit ausgeschlossen werden und zwar: nicht zu reagieren!
Denn damit würden Sie Gefahr laufen, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird, die möglicherweise mit weiteren Kosten verbunden ist.
Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Verletzte die Aufwendungen für die Beauftragung eines Anwalts als Ersatz verlangen. Die Höhe der Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gegenstandswert, der das Interesse des Abmahnenden am Verbot der Handlung, das unterlassen werden soll widerspiegelt. Wenn Sie in der Angelegenheit einen Anwalt beauftragen, werden auch seine Gebühren von Ihnen zu tragen sein.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist von einer Vorstrafe völlig unabhängig und kann eine solche auch nicht verursachen. Die Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Person, die Sie zur Abgabe aufgefordert hat.
Ich darf Ihnen aber dazu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, der dann die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung prüft und die notwendigen Schritte veranlassen kann.
Gerne können Sie sich hierfür an mich wenden. Nach Sachverhaltsaufklärung können wir klären, welche Schritte sinnvoll sind und welche Taktik am vielversprechendsten ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten verweise ich auf die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred A. Binder
Rechtsanwalt
info@ra-manfredbinder.de
Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.