Bei den Ersterwerbern wurden die gekauften und nummerierten Garagenstellplätze im Kaufvertrag zur alleinigen Nutzung zugesichert. ... TG Nr. 20 In der Teilungserklärung/GO Ziff. 2.20 „Miteigentumsanteil zu 52,48/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Kellergeschoss gelegenen Tiefgarage, bestehend aus 14 PKW-Abstellplätzen – davon 6 Ein-zelabstellplätze und 4 Duplex-Garagen – und allen Verkehrsflächen, im Aufteilungsplan mit Nr. 20 bezeichnet. ... II (Belastungen) a)Das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, ist für immer ausgeschlossen b) Die Benutzung ist geregelt" Im Ersterwerber-Kaufvertrag: „Hinsichtlich der Miteigentumsgemeinschaft an dem Teileigentum „Tiefgarage" wird folgendes vereinbart: 1.