zunächst eine Menge Fakten,um den Fall kennen zu lernen, dann ca. 7 Fragen: KM trennte sich mit den beiden Kindern vom KV,als dieser zu einer monatelangen Klinikbe- handlung war (u.a.Depressionen); ihr wurde in dieser Zeit die alleinige Nutzung der Wohnun zugesprochen(beide befinden sich in einer Insolvenz).Derzeit lebt der KV,da er nach dem Klinikaufenthalt keine Wohnung mehr hatte, bei den Eltern,ist nach wie vor arbeitsunfähig u. nicht leistungsfähig.KM war leistungsfähig, ist aber seit 01.02.2013 arbeitslos/derzeit krank Im Zuge einer einstweiligen Anordnung fand vor Gericht eine mündliche Verhandlung statt,in der die Großeltern (GE) zur Zahlung des Kindesunterhalt verpflichtet wurden.Das derzeitige, offizielle mtl.Einkommen KM (ca.€ 850 ALG+KG+UV= ges.ca.€ 1.259)In der Verhandlung wurde von den GE deutlich gemacht,wenn Bedürftigkeit da ist, wird gezahlt,aber man erwart Ehrlichkeit im Gesamtkomplex, denn die angegebenen Einkommen könnten nicht stimmen und müssten höher liegen.... Der KV lebt heute ca. 350 km von seinen Kindern entfernt und möchte zurück in ihre Nähe obwohl er nach wie vor arbeitsunfähig ist.Kann er in den alten Landkreis zurückkehren, und muss ihn das dortige Jobcenter aufnehmen und unterstützen z.B. bei einer Wohnungssuch und alles was dazu gehört, um dort wieder einen neuen Anfang zu beginnen??? ... Es gibt zwar Wohnung, die ca. € 500 billiger sind, aber es ist sehr schwierig diese zu erhalten, ferner unterstützt das Jugendamt und die Familienrichterin die Sache "die Kinder müssten in der gewohnten Umgebung weiterhin aufwachsen. - das zweite Kind befindet sich derzeit in einer Pflegefamilien ähnlichen Einrichtung.