Teilzeit in Elternzeit - erneut schwanger - Teilzeitzusage zurücknehmenbar von AG ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich habe bereits im September meinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr eingereicht und in einem Unterpunkt Teilzeit während Elternzeit des dritten Jahres beantragt(unter 15 Mitarbeiter). Ich habe ein Antwortschreiben des Arbeitgebers bekommen, in dem er sich auf diesen Antrag bezieht und mir mitteilt, dass er im Rahmen dieser Elternzeit mit einer entsprechenden Teilzeitbeschäftigung, wie von mir vorgeschlagen, einverstanden ist und mich im Dezmeber( erster Tag des dritten Elternzeitjahres) erwartet. Einen offiziellen Änderungsvertrag beschränkt auf die Dauer der Elternzeit des bereits bestehenden alten Vollzeit-Vertrages gibt es nicht.