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Teilzeitvertrag in Elternzeit vereinbart

| 5. August 2011 08:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Alexandra Gerecht-Mahr

Hallo,
ich habe noch vor der Geburt, mit meinem Arbeitgeber, einen Teilzeitvertrag über 10 Std/Woche (ggf. auch mehr nach Vereinbarung) vereinbart -schriftlich-. Nun kam alles anders, anhand des Babys und ich kann nun doch nicht anfangen zu arbeiten. Besteht die Möglichkeit diesen Vertrag aufzuheben? Oder ist der Vertrag eventuell gar nicht gültig, da ich in einer Arztpraxis arbeite und 2 Chefs habe und nur 1 unterzeichnet hat?!?!

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach den von Ihnen gemachten Angaben und in Anbetracht der Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Vertrag kann in der Tat ungültig sein, denn
enthält bei einer Gemeinschaftspraxis (sehr wahrscheinlich bei 2 Chefs) der Arbeitsvertrag keinen Hinweis auf eine Vertretungsbefugnis des Unterzeichners, müssen alle Partner den Vertrag unterschreiben, ansonsten ist er unwirksam. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21. April 2005 (Az.2 AZR 162/04 ), ebenfalls bei einer Kündigung, entschieden.

Ansonsten müssten Sie ihn in der vereibarten Kündigungsfrist kündigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Gerecht- Mahr
Rechtsanwältin








Bewertung des Fragestellers 16. August 2011 | 21:38

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