Sehr geehrte Ratsuchende,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen dieser Erstberatung beantworten möchte:
1. Da die Ablehnungsfrist verstrichen ist, habe ich doch ein Anrecht auf die geforderten Arbeitszeiten, oder ist mit Zusendung des Änderungsvertrages die Frist gewahrt?
Der Arbeitgeber hatte bis ein Monat vor dem beantragten Beginn der Teilzeit die Möglichkeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Die Ablehnungsfrist lief bis 28.05.Mit der Annahme des vom Arbeitnehmer angebotenen Teilzeitvertrags wird dieser geschlossen und bindend.Der Arbeitgeber konnte Ihrem Verringerungsbegehren entsprechen, aber den Verteilungswunsch ablehnen. Eine wirksame Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit ist dann nur ausgeschlossen, wenn Sie die Verringerung ausdrücklich von der Annahme der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig gemacht haben.
2. Wie hoch sind meine Chancen, die gewünschte Arbeitszeit rechtlich einzuklagen?
Der Arbeitgeber kann leider gerade bei Mitarbeitern in Krankenhäusern oft weitgehende betriebliche Gründe vortragen, warum die Einteilung in einem Schichtbetrieb für alle Mitarbeiter erforderlich ist. Eine abschließende Beurteilung ist hier aber im Rahmen einer Erstberatung nicht möglich. Oft zeigt sich vor dem Arbeitsgericht, dass im Rahmen eines Vergleichs doch Möglichkeiten da sind, sich entgegenzukommen.
3. Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten auch wieder ändern?
Den geänderten Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber nach allgemeinen Regeln wieder ändern, zB durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung.
4. Soll ich den Änderungsvertrag annehmen und die Arbeitszeiten intern (auf Station) regeln?
Wenn Sie den Arbeitsvertrag mit Schichtbetrieb unterzeichnen, sind diese Arbeitszeiten bindend. Es ist also ein Risiko, selbst wenn Sie sich auf Station einigen könnten (die Mitarbeiter,mit denen Sie sich einigen könnten, haben keine Arbeitgeberfunktion).
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für ihre Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ute Lins
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht