Absprachen zum ‚Vertragsende‘ nicht als Kündigung anerkannt
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Emails und persönlichen Treffen keine zusätzliche schriftliche Kündigung durchgeführt und mich naiv darauf verlassen, dass mein Hilfegesuch einer Kündigung gleich zu setzen war. ... Dies wird verneint mit der Begründung, dass „keine Kündigung des Vertrages vorliegt". ... Mit einem per Post versandten Schreiben wird durch den Vertragspartner bestätigt, dass diesem „leider keine schriftliche Kündigung" vorliegt.