Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihren Angaben gemäß wie folgt beantworten möchte:
Theoretisch könnten Sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben, wenn es sich tatsächlich um eine derartige Preissteigerung handeln würde. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie eine Zusatzgebühr in diesem Vertrag übersehen haben. Sollte dies der Fall sein, können Sie den Vertrag aber wegen Irrtums anfechten. Er ist dann rückwirkend nichtig.
Sollte dies nicht der Fall sein und der Vertrag von Premiere in Bezug auf den Preis geändert worden sein, dann ist der Vertrag trotzdem zu den von Ihnen angenommenen Preis von 15 € geschlossen.
Mehr als diese Gebühr müssen Sie dann nicht zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin