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Verlängerungen des Vertrages vom Fitnessstudio trotz Kündigung

| 9. Februar 2022 20:15 |
Preis: 37,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Philipp Vestweber

Hallo,
ich habe am 26. November mit meinem Fitnessstudio einen Vertrag unterschrieben. Es sollte sich um eine 3 monatige Testperiode handeln. Nach den 3 Monaten soll der Vertrag ein Jahr verlängert werden zu einem höheren monatlichen Betrag, was ich erst später gemerkt habe, da zu der Verlängerung und dem Preis gab es keine Infos in der Werbung.

Im Vertrag steht das Folgende in Stichpunkten:
Vertragsdaten:
- Mindestlaufzeit: 3 Monate
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Zutritt ab: 26.11.2021


Verlängerung in Folgevertrag:
- Mindestlaufzeit: 12 Monate
- Kündigungsfrist: 3 Monate

Als ich das gemerkt habe, bin ich zum Fitnessstudio gegangen und zwar vor dem 25. Januar. Da habe ich gefragt, wie ich den Vertrag kündigen kann. Der Mitarbeiter/Trainer meinte, der Vertrag ist schon im System als "gekündigt" vermerkt. Danach war ich Anfang Februar wieder dort und habe einen Anderen Trainer die Frage wiederholt, und er hat dieselbe Antwort gegeben und explizit gesagt, dass nach dem Ende der Testperiode kein mehr Geld abgebucht wird. Der hat gemeint, es soll am besten wenn ich die Verwaltung per Email anschreibe und eine Bestätigung verlange, was ich gemacht habe. Das Folgende habe ich als Antwort bekommen:
" wir bedauern deine Entscheidung sehr, dass du unser Studio verlassen möchtest. Anbei erhältst du die Kündigungsbestätigung zum 25.02.2022, diese wurde maschinell erstellt und benötigt somit keine Unterschrift."

Anschließend habe ich eine andere Email bekommen, in der Stand:
"der Mitarbeiter hat Sie darüber informiert, das die Kündigungsfrist für das Testabo bereits vorbei ist und somit, Sie haben es richtig gesagt, gekündigt ist. Das heisst aber dennoch, das der Vertrag in die Jahresverlängerung gegangen ist."

Von daher sind meine Fragen wie folgend:
- Kann ein Vertrag, der gekündigt ist, v.A in meinem Fall, trotzdem verlängert werden?
- Ist die Kündigungsbestätigung, die ich per Email bekommen habe, ein Beweis dafür, dass mein Vertrag gekündigt wurde, sodass das Studio kein Anspruch auf Verlängerung hat?
- Hat das Fitnessstudio den Recht, meinen Vertrag zu verlängern? Oder habe ich den Recht zu verlangen, dass keine Verlängerung des Vertrages stattfindet?

Ich bedanke mich Ihnen im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie, dass Abweichungen von der Sachverhaltsschilderung zu einem anderen Ergebnis führen können.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Aus meiner Sicht hat das Fitnessstudio hier eine komische Rechtsauffassung. Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Vertrag unter die AGB Kontrolle fällt und die Klausel dann unwirksam wäre.


Wenn der Vertrag so in Ordnung wäre, dann würde sich ja automatisch jeder Vertrag in einen Folgevertrag wandeln und um 12 Monate verlängern. Dies auch dann, wenn man ordnungsgemäß in der Probezeit kündigen würde (wie bei Ihnen).
Das halte ich für absurd. Eine Probezeit wird schon alleine wegen des Wortes „Probe" vereinbart, weil man etwas testen will. Wenn der Test aber automatisch zu einem Vertrag wird, dann brauche ich auch nichts zu testen.


Sie haben eine Bestätigung der Kündigung zum 25.02.2022 erhalten. Diese kann meines Erachtens nur dazu führen, dass eben keine Vertragsverlängerung eintreten wird. Eine solche Mail ist ein Beweis und sollten Sie sichern. Ein Anspruch seitens des Fitnessstudios auf Vertragsverlängerung sehe ich nicht.



Ich stehe Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich für Rück- und Verständnisfragen zur Verfügung. Nutzen Sie dazu die kostenlose Rückfragefunktion.

Wenn Sie darüber hinaus in dem geschilderten Fall noch weitere Hilfe zur Durchsetzung/oder Abwehr Ihrer Ansprüche benötigen, so kontaktieren Sie mich gerne unter folgender EMail Adresse: info@ra-vestweber.de.
Über eine Bewertung würde ich mich freuen und bedanke mich dafür im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Philipp Vestweber
-Rechtsanwalt-

Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2022 | 01:08

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