ich bin jetzt 22 jahre alt, weiblich. ich habe eine spezielle frage zur verführung minderjähriger. als ich 14 jahre alt war, bin ich (teils durch eigenes verschulden) in eine beziehung mit einem 34 jährigen rein gerutscht. diese beziehung dauerte 14 monate und war in meiner familie und in meinem gesamten umfeld bekannt. ich bin sie freiwillig eingegangen, jedoch entpuppte sie sich aber als ein sehr belastender teufelskreis. ich wurde von ihm faßt ununterbrochen zum sex genötigt, jedoch spielte dabei gewalt keine rolle, mehr ein psychischer druck. auch mit alkohol hat er mich gefügig gemacht. als ich ihn verlassen habe, hat er mich jahrelang gestalkt und belästigt. meine fragen jetzt: -kann ich ihn heute noch dafür anzeigen? ... -wenn ich ihn dafür anzeigen kann, reichen meine aussagen und briefe, die er mir geschrieben hat, aus? ... -werden solche dinge generell veröffentlicht, wenn sie vor gericht kommen?