Sehr geehrter Fragesteller,
der Tatbestand des „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ setzt Vorsatz voraus, d. h. Sie müssten sich trotz Kenntnis des Vorliegens eines Schadens an einem fremden Fahrzeug vom Unfallort entfernt haben.
Dies ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. Diese Einlassung wird wegen der Geringfügigkeit des Schadens auch vor Gericht glaubhaft erscheinen.
Erst vom Fahrzeughalter erfuhren Sie von der Möglichkeit einer Schadensverursachung, zu diesem Zeitpunkt hatte der Fahrzeughalter die Möglichkeit zur Feststellung Ihrer Personalien.
Zudem deuten die Umstände eher darauf hin, dass Ihr Bekannter den Schaden verursacht hat. Damit wäre Ihre Strafbarkeit ausgeschlossen.
Für das gesamte Geschehen können Sie Ihre Frau und Ihre Bekannten als Zeugen benennen.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist eine Strafbarkeit ausgeschlossen.
Sie können den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden, sollten dabei aber darauf hinweisen, dass Sie den Schaden zunächst nicht bemerkt haben.
Es wirk etwas befremdlich, wenn Sie berichten, dass die Polizei Ihnen mit einer Anzeige drohe. Eine Anzeige ist eine reine Wissensmitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. Ohne eine Anzeige durch den Fahrzeughalter wäre die Polizei wahrscheinlich gar nicht tätig geworden.
Strafrechtlich haben Sie jedenfalls nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüssen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte