Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu 1a) Sie können nach Thüringen fahren und die Anzeige aufgeben. Die Polizei in Thüringen wird die Anzeige aufnehmen und Ihnen eine Vorgangsnummer geben. Anschließend werden diese feststellen, dass sie örtlich nicht zuständig sind und den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Polizei in München weiterleiten, weil diese örtlich zuständig ist. Wenn Sie Glück haben, ist es innerhalb von München eine andere Polizeiwache, weil sich die Ermittlungen gegen Polizisten richten.
Zu 1b) Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB
und Freiheitsberaubung § 239 StGB
sind die Straftaten, die angezeigt werden müssen. Eventuell noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn Sie nicht darüber belehrt wurden, dass Sie die Aussage verweigern können. Sehr wichtig: Sie müssen beim Amtsgericht München schriftlich Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Handys und des Geldes einlegen und die Rückgabe beantragen.
Zu 2) Aus der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses folgt leider kein Beweisverwertungsverbot. Diese fruit of the poisonous tree doctrine gibt es nur im englischsprachigen Rechtsraum aber nicht im deutschen Recht. Das Gericht muss jedoch nachweisen, wem die gefundenen BtmG Substanzen gehören. Wenn die das nicht können, müssen die zu Gunsten eines jeden Bewohners annehmen, dass diese einem der anderen Bewohner gehören, was dann zum Freispruch eventuell auch schon vorher zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft führt. Das wird im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo) genannt.
Deshalb ist es wichtig, dass niemand Angaben zum Sachverhalt macht. Schweigen ist für alle in der Wohnung anwesenden das oberste Gebot!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Eben erst hier diesen Kasten für die Nachfrage gesehen. P.S. ich wundere mich, wenn es heißt, daß die Angabe persönlicher Daten die Anonymität untergrabe, wenn Sie doch auf Ihrer Rechnung - offenbar über meine Kontodaten bei der Zahlung - eh meinen Namen stehen haben.
Hier meine Nachfrage (bereits per Mail geschickt):
Habe ich das richtig verstanden, daß eine in Thüringen gestellte Strafanzeige automatisch an die Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft abgegeben wird? Ohne jede Kontrolle durch Thüringer Behörden? Die Frage war ja, wie ich verhindern kann, daß der Beklagte zum Ermittler, der Bock zum Gärtner wird.
Wenn eine Anzeige außerhalb von München ganz sinnlos ist: Sie schreiben, mit "Glück" könnte die Anzeige immerhin bei einer anderen Polizeiwache landen. Nun kann ich die Anzeige statt in Thüringen natürlich gleich bei einer "anderen" Münchner Polizeiwache machen, aber das ist ja die gleiche Behörde, das gleiche Präsidium. Als würde man die BVG umgehen können, wenn man statt am Kotti in der Prinzenstraße einsteigt. Es geht doch darum, das zu vermeiden
Ist es möglich - und sinnvoll! - direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige einzureichen?
Ganz vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben mich leider richtig verstanden. In Thüringen wird keine Endkontrolle gemacht. Beamte prüfen immer zuerst die Zuständigkeit und freuen sich, wenn sie dabei feststellen, dass sie ihren Büroschlaf nicht unterbrechen müssen, weil andere zuständig sind.
Eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ist möglich und hat den Vorteil, dass die Anzeige nicht irgendwo auf dem Dienstweg verloren geht. Die Staatsanwaltschaft macht auch zumindest theoretisch eine Endkontrolle, ob der Bock ein guter Gärtner war und kann Nachermittlungen anordnen.
Ob das gegen den Korpsgeist hilft, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß wird Fehlverhalten von Polizisten nicht ordnungsgemäß in der Akte protokolliert, niemand kann sich daran erinnern, dass ein Kollege etwas falsch gemacht hat und alle bestätigen sich gegenseitig, dass sie nach Recht und Gesetz gehandelt haben.
Als "bedenkenlose Berufslügner" oder "Wegelagerer" dürfen die trotzdem nicht bezeichnet werden, weil man sonst eine Verurteilung wegen Beleidigung riskiert. (Hamburg JR 97,521 für "bedenkenlose Berufslügner" und AG Gießen DAR 93,274
für "Wegelagerer")
Ich als beantwortender Anwalt sehe tatsächlich Ihren Namen aber adere, die Ihre Frage und die dazugehörige Antwort aufrufen, können Ihren Namen nicht sehen, solange Sie diesen nicht in Ihre Frage schreiben. Es geht darum, dass Unbeteiligte nicht wissen sollen, wer Sie sind.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die "uniformierten Freunde und Helfer", die man nicht als Wegelagerer oder bedenkenlose Berufslügner bezeichnen darf, nicht nur in München sondern auch in Berlin dafür sorgen, dass wir Strafverteidiger nicht arbeitslos werden. Denken Sie nur an die jährlich wiederkehrende revolutionäre 1. Mai Demo.
Mit freundlichen Grüßen