Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Betrug nach § 263 StGB scheidet hier aus. Denn es fehlt die Absicht sich oder einem anderen, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Es bleibt Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Zu 1. Derzeit dürfte nur Ihre Schwester verdächtig sein. Wenn Sie sich selbst anzeigen, sind zunächst Sie und Ihre Schwester beschuldigt. Denn es muss ermittelt werden, ob es wirklich so war, wie Sie behaupten, oder Sie ein falsches Geständnis machen, um Ihre Schwester zu schützen. Erst, wenn sich herausstellt, dass es so war, wie Sie behaupten, wird das Verfahren gegen Ihre Schwester eingestellt und nur Sie werden bestraft.
Zu 2. Da Sie nicht vorbestraft sind und sich zu einem Zeitpunkt anzeigen, zudem Sie noch nicht verdächtig sind, sondern sich der Verdacht nur gegen Ihre Schwester richtet, ist eine Geldstrafe wahrscheinlich, wenn Sie sich jetzt wirklich anzeigen.
Ihre Einschätzung, dass die Tat noch nicht verjährt ist, ist zutreffend. Denn die Verjährungsfrist beträgt nach § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und Sie haben im Sachverhalt angegeben, dass die Tat vor 4 Jahren war. Es fehlt also noch ein Jahr an der Verjährungsfrist.
Nach § 78 c StGB wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Nach § 78 c Absatz 3 StGB beginnt die 5 jährige Frist nach der Unterbrechung erneut. Bisher dürfte die Unterbrechung noch nicht eingetreten sein, aber es ist damit zu rechnen, dass die Unterbrechung noch vor Ablauf der Verjährungsfrist eintritt.
Entscheidend für die weitere Strategie sollte § 78 c Absatz 4 StGB sein:
Zitat:Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht.
Das bedeutet, wenn sich der Verdacht jetzt nur gegen Ihre Schwester richtet, wird nur gegen Ihre Schwester ermittelt. Nur die Verjährungsfrist Ihrer Schwester wird unterbrochen. Ihre eigene Verjährungsfrist läuft weiter.
Dies sollten Sie nutzen. Lassen Sie sich mit der Einreichung der Unterlagen Zeit. "Vergessen" Sie einen Teil der Unterlagen. Die Rentenversicherung wird Ihre Schwester darauf hinweisen, dass noch etwas fehlt und eine neue Frist setzen.
Irgendwann wird die Rentenversicherung anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizei wird Ihre Schwester vorladen. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen, aber nur die Frist Ihrer Schwester. Ihre eigene Frist läuft weiter. Dann sollte Ihre Schwester bei der Polizei anrufen und um einen neuen Vernehmungstermin bitten, weil sie an dem ursprünglichen Termin verhindert ist. Die Polizei wird sich darauf einlassen, weil sie glaubt, wieder 5 Jahre Zeit zu haben. Zum neuen Termin geht Ihre Schwester hin, hört sich alles genau an und teilt dann mit, dass sie die Aussage verweigert.
Wenn die Polizei fertig ist, kommt die Akte zur Staatsanwaltschaft. Da sollte dann der Anwalt Ihrer Schwester Akteneinsicht beantragen. Es vergehen wieder Wochen.
Wenn die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen Ihre Schwester erhebt, erhält Ihre Schwester ein Schreiben vom Gericht, dass sie Beweiserhebungen beantragen kann. Bis über die Zulassung der Anklage entschieden wird, sollte es ab jetzt noch mehr als ein Jahr dauern. Dann melden Sie sich mit Ihrem Geständnis.
Ihre Schwester wird frei gesprochen, weil die Urkundenfälschung ohne das Wissen Ihrer Schwester erfolgte. Gegen Sie wirkt die Unterbrechung der Verjährungsfrist nicht, weil zunächst nur gegen Ihre Schwester ermittelt wurde.
Daher wird dann, wenn bei Ihrem Geständnis bereits 5 Jahre seit der Tat vergangen sind, zu Ihren Gunsten Verjährung eingetreten sein. Weder Sie noch Ihre Schwester werden bestraft werden, wenn sich beide an diesen Zeitplan halten.
Wenn Sie sich dagegen schon jetzt anzeigen, geht nur Ihre Schwester straffrei aus und Sie werden bestraft. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es eine Geldstrafe sein.
Da der Staat wegen Corona gerade viele Schulden hat, kann er das Geld sicher gut gebrauchen. Daher können Sie sich jetzt anzeigen aber besser wäre für Sie, zu nutzen, dass sich der Verdacht derzeit nur gegen Ihre Schwester richtet, um vor Ihrem Geständnis noch ein Jahr Zeit zu gewinnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen