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Verleumdung - Üble Nachrede

28. April 2005 11:31 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit September 2004 lebe ich mit 7-jährigem Kind (habe ich von Geburt an betreut, da Frau als Sängerin beruflich häufig unterwegs ist). Laut psycholog. Gutachten wird das Kind auch weiterhin bei mir bleiben (Kontinuität).

Meine Frau hat von beginn an versucht, mich bei Gericht "schlechtzureden":

So stellte sie mich in ihrer "Eidesstattlichen Versicherung" (Sept. 2004) als Schläger, jähzornig, etc dar. Bei einer mündlichen Anhörung sprach sich unser Kind der Richterin gegenüber aber klar dafür aus, beim Papa zu leben.

Nun erhielt ich vom Gericht den ANTRAG AUF EHESCHEIDUNG (vom 18.02.2005). Unter dem Kapitel "Begründung" steht als Punkt 2 folgender Satzlaut:

"2. Der Antragsteller hat keinen Beruf; er geht nach Kenntnis der Antragstellerin auch derzeit keiner wie auch immer gearteten legalen Tätigkeit nach. Seine Einkommensverhältnisse sind unklar. Er bezieht offensichtlich aus Verbindung zu seinem früheren Heimatland Einkünfte, über deren Art und Höhe die Antragstellerin jedoch keine Kenntnis hat".


(Ich bin in Süditalien geboren und seit dem 8. Lebensjahr in Deutschland, habe hier studiert und 15 Jahre in einem staatlichen italienischen wirtschaftsinstitut gearbeitet. Um meiner Frau bei ihrer Karriere behilflich zu sein, übernahm ich die Betreuung unseres Kindes).


Meine FRAGE:

Kann ich diese verleumderische Unterstellung (da schwingt sehr viel von "illegal" und Mafia mit) einfach auf sich beruhen lassen, oder muss ich zu meinem Schutz eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen?

Ich danke Ihnen für eine klärende Antwort.

V.M.

28. April 2005 | 11:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

es kommt bei Scheidungen leider wieder häufig vor, dass "schmutzige Wäsche" gewaschen wird, obwohl dieses im eigentlichen Scheidungsverfahren nichts zu suchen hat.

Sie sollten jetzt auch aus prozesstaktischen Gründen sich nicht auf diese Stufe begeben, sondern ruhig und sachlich argumentieren, die Angriffe in dieser Form entkräften und sich aber auch in aller Deutlichkeit verbitten, so unwahr vortragen zu lassen.

Dieses macht in der Regel immer mehr Eindruck auf das Gericht.



Sie haben dzwar die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen; zu 99,9 % wird dieses Verfahren aber eingestellt werden, da diese unwahren und beleidigenden Äußerungen zum einen innerhalb der Familie vorgetragen werden, zum anderen in einem gerichtlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wird daher in der Regel Ihrer Anzeige nicht weiter nachgehen.

Etwas anders wäre es, wenn solche Äüßerungen außerhalb des Verfahren und gegenüberDritten erhoben werden. Dann sollte neben der Strafanzeige auch an eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gedacht werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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