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Kassenrezept selbst unterschrieben

28. März 2015 15:56 |
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Strafrecht


Beantwortet von


16:36

Zusammenfassung

Bei Fälschung eines Kassenrezepts liegt eine Urkundenfälschung vor, es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die konkrete zu erwartende Strafe hängt von vielen Faktoren (Vorstrafen, Tatumstände etc.) ab.

Tja, ich habe einen riesigen Fehler gemacht, der absolut nicht zu mirn passt.
Ich nehme sei 2 Jahren Schmerzmittel und Antidepressiver, die Rezepte bekomme ich immer von meinem Psychiater. Leider hatte ich keine Medikamente mehr und keine Zeit das Rezept in der Praxis abzuholen. Da ich in einem Krankenhaus arbeite, habe ich mir mein eigenes Rezept ausgestellt und unterschrieben. Die Apotheke hat mir die Medikamente meines Rezeptes gegeben und ich habe 10 Euro Medikamentengebühr bezahlt. Da auf dem Rezept, die Betriebsnummer nicht stand, hat der Apotheker im Krankenhaus angerufen und dadurch wurde alles aufgedeckt. Natürlich wurde ich fristlos gekündigt, natürlich mit recht. Dem Apotheker habe ich die Medikamente wieder zurückgegeben und der dadurch wirtschaftlicher Schaden der Apotheke bezahlt, 62 Euro. Er sagte mir, dass es sich für ihn erledigt hat und keine Strafanzeige stellen wird. Aber ich weiß jetzt nicht, was mich von meinem Arbeitgeber erwartet. Ob er mich anzeigt, oder schlimmeres. Ich habe mich bei ihm, schriftlich entschuldigt und meine Notlage, die dazu geführt hat erklärt, jetzt habe ich Angst vor den Konsequenzen. Bitte geben sie mir einen Rat, damit ich wieder ruhig schlafen kann.

28. März 2015 | 16:20

Antwort

von


(27)
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35037 Marburg
Tel: 06421-686165
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Web: https://www.verteidigerin-braun.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wir folgt beantworte:

Ob Ihr Arbeitgeber oder doch die Apotheke Strafanzeige erstatten, vermag ich natürlich nicht vorherzusehen. Der vorgeworfene Straftatbestand wäre Urkundenfälschung/Gebrauch einer gefälschten Urkunde gem. § 267 Strafgesetzbuch.

Das Gesetz sieht hier Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei der zu erwartenden konkreten Strafe kommt es auf viele Umstände an: etwaige Vorstrafen, Verhalten nach der Tat, Umstände der Tat etc.

Für Sie spricht, dass Sie sich entschuldigt haben und den der Apotheke entstandenen Schaden ersetzt haben. Zudem handelten Sie in einer Krisensituation. Im Falle einer Anzeige und Anklage würde ich - sofern Sie nicht vorbestraft sind - von einer Geldstrafe ausgehen.

Unter Umständen lässt sich auch eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Dann käme es zu keiner Anklage und eine Verhandlung bliebe Ihnen erspart.

Im Falle einer Vorladung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, der sich zunächst die Ermittlungsakte anfordert und dann versucht, eine mündliche Verhandlung bei Gericht zu verhindern.


Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Für eine etwaige Verteidigung stehe ich gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Alexandra Braun
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht


Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2015 | 16:29

Danke schön für die rasche Antwort, die Apotheke hat mir schriftlich gegeben dass sie von einer Anzeige absieht. Mein Arbeitgeber mag mich sehr und ich bin mir unsicher, ob er mich anzeigt, weil er weiß, dass ich ein guter Mensch bin.

Raten sie mir, jetzt schon einen Anwalt zu nehmen, oder soll ich warten, bis ich Post von der Polizei oder Gericht bekomme?

Jetzt schonmal Danke für ihren Rat, selbst am Wochenende müssen sie arbeiten.

Herzlichen Dank und ihnen ein schönes Restwochenende...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2015 | 16:36

Momentan ist aus meiner Sicht kein Anwalt nötig. Sie sollten aber im Falle von Post von der Polizei nicht erst selbst "loslegen", sondern dann sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
Alles Gute für Sie.

ANTWORT VON

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