Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wir folgt beantworte:
Ob Ihr Arbeitgeber oder doch die Apotheke Strafanzeige erstatten, vermag ich natürlich nicht vorherzusehen. Der vorgeworfene Straftatbestand wäre Urkundenfälschung/Gebrauch einer gefälschten Urkunde gem. § 267
Strafgesetzbuch.
Das Gesetz sieht hier Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei der zu erwartenden konkreten Strafe kommt es auf viele Umstände an: etwaige Vorstrafen, Verhalten nach der Tat, Umstände der Tat etc.
Für Sie spricht, dass Sie sich entschuldigt haben und den der Apotheke entstandenen Schaden ersetzt haben. Zudem handelten Sie in einer Krisensituation. Im Falle einer Anzeige und Anklage würde ich - sofern Sie nicht vorbestraft sind - von einer Geldstrafe ausgehen.
Unter Umständen lässt sich auch eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Dann käme es zu keiner Anklage und eine Verhandlung bliebe Ihnen erspart.
Im Falle einer Vorladung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, der sich zunächst die Ermittlungsakte anfordert und dann versucht, eine mündliche Verhandlung bei Gericht zu verhindern.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Für eine etwaige Verteidigung stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Braun
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Antwort
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Danke schön für die rasche Antwort, die Apotheke hat mir schriftlich gegeben dass sie von einer Anzeige absieht. Mein Arbeitgeber mag mich sehr und ich bin mir unsicher, ob er mich anzeigt, weil er weiß, dass ich ein guter Mensch bin.
Raten sie mir, jetzt schon einen Anwalt zu nehmen, oder soll ich warten, bis ich Post von der Polizei oder Gericht bekomme?
Jetzt schonmal Danke für ihren Rat, selbst am Wochenende müssen sie arbeiten.
Herzlichen Dank und ihnen ein schönes Restwochenende...
Momentan ist aus meiner Sicht kein Anwalt nötig. Sie sollten aber im Falle von Post von der Polizei nicht erst selbst "loslegen", sondern dann sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
Alles Gute für Sie.