Beim Autokauf betrogen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Im Kaufvertrag wurden folgende Details festgehalten: - Kaufvertrag –> darunter wurde handschriftlich „Privatverkauf" ergänzt - Verkäufer ist die Frau des Besitzers der Autowerkstatt - das Auto ist nicht unfallfrei (wie mündlich bestätigt) - aufgrund des Privatverkaufs habe ich kein Recht auf Gewährleistung, Garantie etc. - TÜV und ASU wurden nicht erneuert Mein Freund und ich haben die Sache mit dem Unfallschaden überprüfen lassen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Auto tatsächlich einen Unfallschaden hatte es wurde eine Tür und der hintere Teil des Autos ausgewechselt.. also keine Kleinigkeit wie mein Freund und ich finden – das hätte die Autowerkstatt uns doch mitteilen müssen und nicht stillschweigend schriftlich niederlegen? ... Ich hätte die Situation prüfen müssen, aber es war mein erster Autokauf und ich hatte zu viel Vertrauen zu dem Besitzer der Autowerkstatt und habe den Vertrag blind unterschrieben ohne nochmal richtig intensiv drüber zuschauen. ... Wie soll ich mit dem Unfallschaden umgehen.. ich wurde immerhin auf mündlichem Wege falsch informiert – zumindest bei der Vertragsunterzeichnung hätte mich der Verkäufer nochmals mündlich darauf hinweisen können, was im Vertrag alles festgehalten wurde, oder?