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42 Ergebnisse für hausfriedensbruch körperverletzung

Prozesskostenhilfe möglich?
vom 9.8.2005 15 € Historischer Preis
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habe mit meinem vermieter eine auseinandersetzung, vermieter trat bei mir in die wohnung ein ca. 50cm wollte mich aus der wohnung holen, habe mich nicht dagegen gewehrt, habe klage erhoben staatsanwaltschaft traunstein,körperverletzung-hausfriedensbruch, klage wurde abgewisen kann nur klagen über privatklage §381StPo, habe ich da eine möglichkeit für prozesskostenhilfe
Mobbing des Vermieters, Diebstahl, Erpressung u.m. - Umzugskosten zurück holen?
vom 9.10.2006 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrter Anwalt, hierbei handelt es sich um einen gebietsübergreifenden Fall in - Strafrecht - Mietrecht/Zivilrecht - Insolvenz - /Steuerrecht Anbei die Situation mit der Bitte um realistische Einschätzung, ob eine Klage bzw. Anzeige bei der Polizei überhaupt erfolgversprechend wäre. Die Personen: - Vermieter (Viktor) - Mieterin (Maria), pflegebedürftig - Tochter der Mieterin; Lebenspartnerin von V (Tanja) und Pflegerin der Mutter/Mieterin - Verwandte des Vermieters (Olga) - Neue Freundin des Vermieters (Nena) Die Umstände: Viktor hat ein 2 1/2 Familienhaus, und die Mutter seiner Lebensgefährtin Tanja als Mieterin ins OG in eine 3-Zi-Wohnung einziehen lassen.
Sind Glasscherben auf einer Mauer erlaubt?
vom 4.9.2007 20 € Historischer Preis
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Ich habe mich an einer Mauer verletzt, 1,75 m groß, in die Scherben einbetoniert waren. (Ich wollte rüberschauen um zu sehen wo der Ball liegt) Meiner Meinung nach waren die Scherben auf dem ersten Blick nicht sichtbar. Das Gartenbauamt meint jedoch sie wären sichtbar.
Nachbar ist unverschämt - Abmahnung und Unterlassungserklärung wie machen ? !
vom 28.10.2014 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, seit paar Wochen beleidigt mich mein Nachbar, weil ich auf seine Briefe und (beweis- und somit haltlosen Forderungen) kein cm eingehe. Ich sehe das auch nicht ein, das ich hier auf seine formellen Fehler (z.B. Beweislieferung) aufmerksam mache, sondern hoff(t)e, dass 2 Sachen jetzt zu Funkstille führen würden: 1.)
Exfreund wirft mir nach Anzeige Vergewaltigung vor
vom 5.5.2013 25 € Historischer Preis
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Vor ein paar Tagen schrieb er Bekannten über Facebook, bei denen er sich über ein Jahr nicht gemeldet hatte, dass er mich anzeigen wird wegen Körperverletzung mit Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Zum Punkt Körperverletzung mit Sachbeschädigung: Ich habe in einer früheren Beziehung schon körperliche Gewalt erfahren. ... Sein Stalking und Hausfriedensbruch (ich hatte im Haus seiner Eltern ein Zimmer gemietet, also hatte ich mit ihnen einen Mietvertrag und er hat sich, als ich nicht da war, an meinen Sachen zu schaffen gemacht) habe ich ja noch nicht mal mit angegeben.
Sorgerecht und Aufenhaltsrecht
vom 25.10.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo mein name ist cem vor 3 monaten hat meine frau mich verlassen wir sind seid 9jahren zusammen und seid 2002 verheiratet.Haben ein Sohn der jetzt 2 einhalb jahre ist und das Gemeinsame sorgerecht. Ich kam gerade von der Post und ich sah wie sie aus dem Haus ging zur Kita und meinte ich hole ihn ab und ich soll das essen machen. Nach 1 stunde kammen zwei Männer in die wohung namen ihre sachen schulgen mich spreeten mich in der wohung nahmen alles mit nach zwei stunden kame ich aus der wohung raus rief meine frau an handy war ausgeschlatet.
Nachbarin hat trotz Aufforderung mein Haus nicht verlassen - Kann ich Sie wegen Hausfriedenbruch anz
vom 25.7.2007 25 € Historischer Preis
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Hallo, meine Nachbarin hat um ca.22,40 Uhr bei mir Geklingelt und an die Tür geschlagen,getreten und Geschrieen macht die Tür auf. Ich öffnete die Tür und bat sie leise zu sein da meine Kinder schlafen und sie auf keinen Fall rein darf. Sie drückte die Tür fest zur Seite und stieß mich dabei fast um und ging in Richtung Kinderzimmer wo sie der Nachbars Tochter (13Jahre)ihre Meinung sagen will.
Löschung eines unentgeltliches Lebensl. Wohnrecht unter den Vorraussetzungen mögl.?
vom 31.1.2013 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mieter werden beleidigt, ich als Arogantes Dreckschein uns A....loch bezeichnet, Sie begeht Hausfriedensbruch in dem Sie immer wieder unerlaubt die Göste Toilette im EG ( andere Mieter ) benutzt und beschmutzt zurück läßt, Mieter die Sie, wenn Sie nach Alkohol Exzessen in eigenen Excementen auf dem Boden liegt, in die Wohnung schgleppen und sauber machen werden dennoch beschimpft, Sie verteilt Rechte im haus das Sie nicht darf usw.usw.
Bei Mietminderung fristlose Kündigung erhalten, Vorfälle ignoriert.
vom 15.9.2004 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, hier geht es um: 1.)Unbefugtes Betreten/Einbruch 2.)Unbefugtes Anfertigen von Fotografien 3.)Unbefugte Präsentation meiner Wohnung Anhand von Fotos 4.)Massive und bewusste Ruhestörungen 5.)Nötigung (liegt auch schriftlich vor) 6.)Beleidigung (über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg) 7.)Androhung einer Körperverletzung 8.)Androhung einer Körperverletzung mit Todesfolge 9.)Unbegründete Aberkennung des Gartenanteils und Aufbau eines Wohnwagens auf unserem Gartenanteil 10.)Aberkennung des Parkplatzes (Frau XXX:Wir brauchen Platz) 11.)Öffnen privater Post (Verletzung des Briefgeheimnisses durch Frau XXX) 12.)Keine Streuung der Winterwege (2 Mal gestürzt und leicht verletzt, Frau XXX: Streut doch gefälligst selbst, nach mehrmaliger Aufforderung, endlich geräumt und gestreut, nicht aber wie gesetzlich vorgeschrieben auch bis zu einem Meter vom Grundstück, Folge: Erneuter Sturz) 13.)Alle Bitten um Besichtigung der Mängel ignoriert und abgetan. ... Ständig beleidigte die Frau XXX, drohte Körperverletzungen gegenüber meiner Lebensgefährtin an etc.
Welche Aussicht hat ein Vorgehen gegen üble Nachrede?
vom 24.1.2009 40 € Historischer Preis
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Meine Ehefrau hat vor wenigen Tagen durch eine Freundin erfahren, dass falsche Behauptungen (man könne ihr nicht vertrauen, sie sei unsozial und würde herumtratschen) seit einigen Monaten im Umlauf sind. Vor einigen Monaten hat sich meine Ehefrau gewundert, dass sich gute Freundinnen in ihrem Freundeskreis plötzlich zurückziehen. Auch neue Kontakte blieben seltsam distanziert.
Eigenbedarf bei möblierte Untervermietung eins Zimmers mit Küchen und Bad Benutzung
vom 17.12.2017 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aufgrund des Verhaltens von der Untermieterin (D) ist dieser nun bereits drei Mal gekündigt worden, einmal wegen ausgebliebener Mietzahlung sowie fehlender zwei Kautionssummen, dies wurde nach der Kündigung ausgeglichen, einmal im darauffolgenden Monat, wegen abermals keine Mietzahlung (BGB, sowie Vertrag zum 03. eines Monats) und der weiterhin fehlenden kompletten Kaution dieses wurde dann abermals sehr viel später bezahlt. die dritte Kündigung gab es wegen einer falschen Selbstauskunft (Arbeitgeber und Gehalt angegeben, u.a.) sowie wegen •Vertragsverletzungen (Überlastung der elektrischen Anlage, Entfernung und Beschädigung der Einrichtung) •die Unzumutbarkeit eines Fortbestandes des Untermietverhältnisses (Strafanzeige gegen (B), wegen "Hausfriedensbruch" •eine Einschränkung der Privatsphäre durch den Untermieter, (keine Nutzung des Zimmers / Bad /Küche durch (B), wegen der Gefahr weitere Anzeigen / Bedrohung durch (D), >>z.B. mögliche Anzeige wegen angeblicher sexueller Belästigung bzw angeblicher Körperverletzung<< alle Kündigungen auch mit EIGENBEDARF, sowie als ordentliche Kündigung und als fristlose ausgestellt, die letzte durch einen OGV zugestellt.
Entzug der Zuverlässigkeit für das Bewachungsgewerbe
vom 20.5.2017 28 € Historischer Preis
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Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt hier in der Regel nicht vor, wenn Sie wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehenden (unvollständig) aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung noch nicht verstrichen sind: a)Verbrechen im Sinne von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 12 StGB: Verbrechen und Vergehen">§ 12 Absatz 1</a> des Strafgesetzbuches, b)Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, des Menschenhandels oder der Förderung des Menschenhandels, der vorsätzlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, des Diebstahls, der Unterschlagung, Erpressung, des Betrugs, der Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, des Landfriedensbruchs oder Hausfriedensbruchs oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u.a.
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Üble Nachrede - 186 StGB
vom 16.9.2007 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass mir auf diesem unkomplizierten Weg ein Problem abgenommen werden kann. Am gestrigen Samstag wurde ich unvermittelt von einer mir bekannten jungen Dame angesprochen, warum ich das Gerücht verbreiten würde, sexuellen Kontakt mit ihr gehabt zu haben. Da dies nicht der Fall war, begann ich nachzufragen, von wem sie dieses Gerücht habe.