Sehr geehrte Ratsuchenden,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Umzugskosten können als Kündigungsfolgeschaden vom Mieter gegenüber dem Vermieter wegen Nichtgewährung des Gebrauchs oder wegen erheblicher Pflichtverletzung des Vermieters geltend gemacht werden, wenn der Mieter aus diesem Grunde das Mietverhältnis fristlos kündigt. Bei ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses können solche Kündigungsfolgeschäden mangels Schaden nicht geltend gemacht werden.
Sachbeschädigung wegen Zerstörung des Bettes kann ein Strafantrag nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden (§§ 303
, 303 c
, 77 b StGB
).
Das gleiche gilt für die Körperverletzung. Ein Strafantrag kann innerhalb von 3 Monaten nach Tatbegehung gestellt werden (§§ 223
, 230
, 77 b StGB
). Etwas anderes gilt nur, wenn die Körperverletzung als Gefährliche Körperverletzung zu qualifizieren ist (§ 224 StGB
), z. B. weil Sie mit einem Gegenstand geschlagen wurden oder die Körperverletzung eine lebensgefährdende Behandlung darstellte.
Zu A:
Ein Hinweis gegenüber dem Finanzamt könnte eine Ermittlung wegen Steuerhinterziehung in Gang setzen und eventuell zu dem Ergebnis führen, dass hier eine Straftat zur Verurteilung kommt.
Zu B:
Schadensersatz wegen Falschberatung bei der Erstellung der Steuererklärung könnte gegen Viktor geltend gemacht werden, wenn dies beweisbar ist, dass er die Steuererklärung erstellt hat. Ich verstehe Ihren Sachverhalt allerdings so, dass die Steuererklärung von Viktor erstellt, aber in Ihrem Namen abgegeben wurde und ohne Nennung eines Steuerbevollmächtigten (z. B. wer bei der Erstellung der Steuererklärung mitgewirkt hat).
Zu C:
Ein Strafantrag kann nur von der Mieterin gestellt werden. Hier nach § 123 StGB
„Hausfriedensbruch“. Allerdings verjährt das Antragsrecht ebenfalls in 3 Monaten nach § 77 b StGB
.
Zu D:
Eine Rente für eine Person, die nicht in Deutschland oder im EU-Raum lebt, unterliegt den Verhältnissen des Heimatlandes, so dass die Rente eventuell gekürzt werden würde. Hier könnte ein Hinweis an den zuständigen Rentenversicherungsträger dazu führen, dass Ermittlungen aufgenommen werden und eventuell die Rente von Olga gekürzt wird.
Zu E:
Straftaten des Viktor gibt es einige. Das Problem liegt allerdings in dem Zeitablauf. Die Antragsfrist für Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung liegt bei 3 Monaten.
Am ehesten könnte über einen Hinweis beim zuständigen Finanzamt eine eventuelle Steuerverkürzung nachgewiesen und Viktor zur Rechenschaft gezogen werden.
Ihr geschilderter Sachverhalt ist sehr umfangreich und zeugt davon, dass Sie einiges erlebt und erduldet haben. Umso bedauerlicher ist es, dass ich Ihnen hier keinen Rat erteilen kann, der die von Ihnen gewünschten „wirklich realen Chancen“ bekräftigt.
Ich hoffe dennoch mit meiner Auskunft Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sanela Navrboc
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 09.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Navrboc,
danke für die Antwort. Leider hat meine Mutter ordentlich gekündigt - und wir die Erfahrung gemacht, dass es falsch ist, sich korrekt und anständig und entgegenkommend zu verhalten.
Dadurch, dass bis letzte Woche ein streitiges Verfahren anhängig war und die Mietminderung der Mieterin vom Vermieter bestritten wurde - und die Mieterin noch auf eine gütliche Einigung mit Viktor hoffte, hat sie bislang keine Umzugskosten gefordert.
1.)
Ist es unter den gegeben Umständen tatsächlich aussichtslos, jetzt, nach Ende der beiden Streitfälle und mittels Nachweis der vielen Mobbing-Attacken, die Umzugskosten erfolgreich zurück zu fordern? Es kann doch nicht sein, dass man auch noch für sein korrektes Verhalten, dass man trotzdem versucht rechtzeitig zu kündigen (Der Auszug erfolgte übrigens direkt nach der Kündigung, es wurden 3 Monate lang Doppelmieten nötig) auch noch bestraft wird?
2.)
Auf einen Punkt sind Sie nicht eingegangen: Der Diebstahl des Schlüsselbundes und die Erpressung per SMS. Aufgrund des anhängigen Verfahrens und der Hoffnung auf Einsicht des Vermieters und gütlicher Einigung steht erst jetzt zur Debatte, Viktor wegen Diebstahl und Erpressung anzuzeigen. Ist dies sinnvoll?
3.)
Viktor hat mit sehr viel Macht erzwungen, dass Tanja ihre Steuererklärungen nicht von ihrer Steuerberaterin machen lässt sondern von ihm, damit er das Geld dafür bekommt. Er hat für ihr Existenzgründungsdarlehen gebürgt und sie damit erpresst, dass, wenn sie ihm nicht alles offen legt und ihn die Steuer machen lässt, er die Bürgschaft zurück zieht und ihr "was blühen" würde. Er hat ihr Ordner entwendet. Das kann ein früherer Mitarbeiter bezeugen.
Viktor hat sich schriftlich beim Finanzamt erklärt und sich auch persönlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter als Steuererklärer der Firma vorgestellt. Nach Anruf bei demselben findet er allerdings besagtes Schriftstück nicht mehr und kann sich nicht mehr erinnern. Die Kopie müßte Viktor bei sich haben. Unterschreiben ließ er Tanja aber immer! Er war quasi aufgrund seiner Behauptung, er würde Steuerberatung und Steuererklärung beherrschen, beauftragt worden. Die Steuererkärungen hat er handschriftlich gemacht, Tanja musste diese aber immer unterzeichnen und musste ihm diesbezüglich vertrauen. Kann er denn überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden?
4.)
Hinweis ans Finanzamt wegen vermuteter Steuerhinterziehung:
Viktor hat sich bei den Eltern von Nena mit Hauptwohnsitz angemeldet. Diese werden im Zweifel aussagen, dass er dort wohnt, um nicht selbst der Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt zu werden. Wie kann man dem Finanzamt den Nachweis bringen, dass Viktor mit Nena in einer eheähnlichen Gemeinschaft in seinem Haus lebt? Es ist zu vermuten, dass auch der Frühere Ehemann von Nena weiterhin Trennungsunterhalt an Nena zahlt und auch dieser geprellt wird.
5.)
Olga´s Rentenbezug in DE ist reine Vetterleswirtschaft zugunsten der Beiden. Olga lebt nicht in DE.
Erfüllt die Tatsache, dass Viktor für diese Frau hier einen scheinbaren Aufenthalt vorgibt und somit Olga zu Unrecht zu einem Rentenbezug verhalf, keinen Straftatbestand? Das geht schon über 10 Jahre so.
Welche Rentenversicherungsanstalt zuständig ist, weiß ich nicht. Wie kann ich das heraus finden?
Ich danke Ihnen für die Antwort und bitte Sie, mir einen Rat zu geben, was wir versuchen sollten und könnten. Wenn Sie den Rest von all dem hören (z.B. hat er mir großzügigerweise angeboten, ich könne ins Kinderzimmer einziehen; oder seine Mutter in seinem Heimatland hat noch nicht einmal Straßenschuh, die habe ich ihr gekauft und seiner im Sterben liegenden Oma hat meine Mama Windeln genäht und ich habe Medikamente gekauft und geschickt, habe seiner herzkranken Mutter eine Ärztin besorgt, eine Haushälterin für sie in meiner Firma beschäftigt - und das alles während er einen Architekten und ein Bauunternehmen beaftragte, weil ihm die Wände nicht mehr gefallen haben), was noch gelaufen ist, würden Sie meinen, dass die eine billige Soup ist, weil so mies doch Niemand sein kann.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, diesem Menschen mal eine Lehre zu erteilen und Einhalt zu gebieten, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir helfen würden. Ich bekomme derzeit Hartz IV, er hat sich die Hälfte des Sterbegeldes meiner Mutter gekrallt und betrügt weiterhin fleißig den Staat und hat mich vor dem Richter auch noch belächelt, weil meine Firma kaputt ging. Und dieser Mensch lebt weiter ein fröhliches Leben, die ARGE zahlt mir die Miete, nachdeem meine Mama ins Pflegeheim musste, nicht vollends weil ICH MIR angeblich eine zu teure Wohnung gesucht hätte (was nicht der Fall ist, es ist die Wohnung meiner Mutter, ich bin als Pflegerin hinzu gezogen)und ich bin hoch verschuldet und in Insolvenz. Und der Herr ist fein raus und liegt mit seiner Neuen gemütlich im Liegestuhl in seinem Garten.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, einem Richter den gesamgten, sehr komplexen Vorgang nachzuweisen und Viktor zur Verantwortung zu ziehen - Fristen hin oder her!?
MfG
Die Ratsuchenden
Sehr geehrte Ratsuchende,
auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
1.
Die Hauptanwendungsfälle bei der Erstattung von Umzugskosten sind fristlose Kündigungen. Da Ihrem Fall eine ordenltiche Kündigung zugrunde liegt, fällt dieser aus den üblichen Fallkonstellationen raus. Ob Ihnen beim Vortrag sämtlicher Umstände ein einsichtiger Richter nicht doch Recht zusprechen würde, kann ich Ihnen nicht zusagen. Sie können es jedoch versuchen. Da Ihre Mutter voraussichtlich über Prozesskostenhilfe prozessiert, können die Erfolgsaussichten einer solchen Klage bereits bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe positiv bewertet werden, bei Ablehnung entsprechend negativ.
2.
Diebstahl des Schlüsselsbundes dürfte schwer nachweisbar sein. Sie können hier jedoch einen Strafantrag bei einem Polizeirevier stellen. Die Erfolgsaussichten sind meines Erachtens aber gering. Bezüglich der Erpressung verhält es sich ähnlich: eine Erpressung nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt nicht vor. Sie können den Sachverhalt jedoch anzeigen und das Ermittlungsergebnis abwarten.
3.
Dieser Sachverhalt könnte eine Bedrohung darstellen. Jedoch sind aufgrund der Beweissituation auch hier die Erfolgschancen gering. Erstatten Sie Strafanzeige!
4.
Das Finanzamt wird eigene Ermittlungen bezüglich einer Steuerhinterziehung anstellen, die nicht unbedingt darin liegen Nenas Eltern als Zeugen zu befragen.
5.
Es ist die Rentenversicherungsanstalt vor Ort zuständig. Also dort, wo Olga wohnt. Die werden den Hinweis unter Umständen dann an die zuständige Stelle weiterleiten.
Viktors verhalten ist moralisch bedenklich, strafrechtlich aber nur bedingt verfolgbar, da vieles verjährt und einiges nicht nachgewiesen werden kann. Leider kann ich Ihnen keine weiteren Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen zu Ihrem Ziel verhelfen würden.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sanela Navrboc
Rechtsanwältin