meine Nachbarin hat um ca.22,40 Uhr bei mir Geklingelt und an die Tür geschlagen,getreten und Geschrieen macht die Tür auf.
Ich öffnete die Tür und bat sie leise zu sein da meine Kinder schlafen und sie auf keinen Fall rein darf.
Sie drückte die Tür fest zur Seite und stieß mich dabei fast um und ging in Richtung Kinderzimmer wo sie der Nachbars Tochter (13Jahre)ihre Meinung sagen will.
Trotz Aufforderung hat sie die Wohnung nicht verlassen,erst auf Hinaus drängen.
Das war 24.06.07
Unter welchen Punkten kann ich dies Person Anzeigen.
Ich würde mich sehr über eine Schnelle Antwort freuen.
da hatten Sie ja wirklich Pech mit Ihrer Nachbarin!
Sie können bei der für Sie zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige gegen Ihre Nachbarin
wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB
) und wegen dem Stoß wegen Körperverletzung (§ 223 StGB
) erstatten.
Damit die Tat strafrechtlich verfolgt werden kann, müssen Sie zusätzlich noch nach § 123 Abs. 2 StGB
bzw. § 230 Abs. 1 StGB
einen sog. Strafantrag stellen. Beachten Sie hierbei bitte die unbedingt einzuhaltende
Frist von 3 Monaten ab dem Tatzeitpunkt (§ 77b Abs. 1 StGB
).
Sollten Sie die Stellung der erforderlichen Anträge und die außergerichtliche Begleitung des gegen Ihre Nachbarin geführten
Strafverfahrens sowie die notwendige weitere Korrespondenz mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft
durch uns wünschen (Gebühren 150,- € zzgl. 19 % MwSt. + zzgl. ggf. 12,- € Gerichtskosten
für die Akteneinsicht), bitten wir um Ihren Anruf unter (06151) 504 37 - 00.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas M. Amann
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller8. August 2007 | 19:59
Guten Abend,
können die Kosten auch später meine Nachbarin in Rechnung gestellt werden.
Wie schnell könnten Sie Los legen,da die Sache kein ende mehr nehmen will.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. August 2007 | 09:54
Nein - leider nicht. Diese Kosten bekommen Sie nicht ersetzt. Wir können sofort loslegen. Wir schicken Ihnen per Mail eine Vollmacht und unsere Kostennote über den vereinbarten Betrag. Sobald Sie uns die Vollmacht zurückgeschickt und wir den Rechnungsbetrag auf unserem Konto verzeichnen können, werden wir den Strafantrag fertigen und bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einreichen.
Bei Rückfragen bitte ab 11:00 kurz unter 06151. 504 37 - 00 anrufen.