Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nach Insolvenz des Handwerkers über die Bürgschaftssumme verfügen. Aber der Reihe nach: - Vertragsunterzeichnung nach VOB (Gewährleistung nach BGB) 09/2005 - der Tischler hat Probleme die zugesagten Beschläge f. nach außen aufgehende Fenster (Griffe unten) zu liefern. - Einbau der Fenster vor Weihnachten, nachdem er mehrere Male von unserem Architekten und einem Anwalt aufgefordert wurde (wir drohten schon mit Kündigung des Bauvertrages). - nach Einbau mussten wir feststellen, dass die Fenster nicht im geöffneten Zustand stehen bleiben sondern wieder zufallen. - anschließend mehrere Fristen und Nachfristen, als Reaktion kam immer: "Die richtigen Beschläge sind bestellt, kommen bald." - erneute Drohung mit Kündigung und Einsetzung eines Nachunternehmers 11/2006, Reaktion: "Es sind die falschen Beschläge gekommen, neue sind bestellt." Die Kündigung haben wir übrigens nie abgeschickt und ein Angebot eines Nachunternehmers haben wir nicht angefordert. - Schreiben eines Anwalts 10/2007: Der Tischler hat Insolvenz angemeldet.