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Insolvenz und Schulden aus Nebenkosten

| 21. Oktober 2022 21:30 |
Preis: 52,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Hallo, ich kann in die Situation kommen, Privatinsolvenz anzumelden. Nächstes Jahr wird es aufgrund der aktuellen Gaspreise und der gestiegenen Gaspreise zu einer deftigen Nachzahlung der Nebenkosten an meine Vermieter kommen. Kann ich mir dann privat spez TFTiell dafür etwas von meiner Schwester leihen? Ich habe irgendwo gelesen, das der Vermieter sich mit seinen Forderungen an den Insolvenzverwalter wenden muss und sich in die Reihe der Gläubiger stellen muss. Mir wäre das sehr sehr unangenehm, da ich ein sehr persönliches gutes Verhältnis zu den Vermietern habe. Ich möchte den Vermieter nicht warten lassen, weiß aber das ältere Schulden Vorrang haben (hier alte Verbindlichkeiten aus Bafög während des Studiums vor über 20 Jahren, kenne mich da gut aus mit den Möglichkeiten in Bezug auf das Bafög). Und gefährde ich dann mit diesem privaten Darlehen meine Restschuldbefreiung? Kann der Vermieter mir kündigen? Ich weiß, das vieles auch Phasenabhängig ist und noch habe ich gar nichts veranlasst, da ich erst auf das Bafögamt warten muss ...in welcher Phase gilt da was?

Danke!

Einsatz editiert am 22. Oktober 2022 06:44

22. Oktober 2022 | 23:35

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ab dem Moment der Antragstellung der Insolvenz sind Sie nach der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr berechtigt, von sich aus Forderungen zu begleichen. Das gilt auch für die Fälle, daß von Dritter Seite Forderungen beglichen werden.

Eine einseitige Gläubigerbegünstigung und damit auch eine Gläubigerbenachteilung wäre auch eine Straftat, die in der Tat Ihre Restschuldbefreiung gefährden dürfte.

Die Mieten müssen gezahlt werden, sonst droht eine Kündigung. Die Nebenkosten in ihrer Nachzahlung können nicht zu einer Kündigung führen, da sie nachträglich keine Mietzahlung mehr sind, sondern eben einfach nur nachträgliche Nebenkosten, die während der Mietlaufzeit nicht geschuldet waren.

MFG
Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 24. Oktober 2022 | 09:32

Sehr geehrter Herr Fricke, danke für Ihre Antwort. Ich gehe wohl richtig davon aus, dass es auch nicht geht, hdas z.B. meine Schwester mir ein zinsloses Darlehen gewährt
in der Zeit der Insolvenz

mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung " Nebenkosten"?
Müssen meine Vermieter sich an das Gericht wenden, um Ihre Forderung mit in dem Insolvenzverfahren geltend zu machen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Januar 2023 | 19:06

Frohes neues Jahr!

Ergänzung vom Anwalt 5. Januar 2023 | 11:07

Werte Nachfragende,

beim Hineinkopieren ist der Hauptteil ausgeblieben, so daß der letzte Satz zwar
schön war, aber keinen Sinn machte.

"Die Gewährung eines zinslosen Darlehens während eines Insolvenzverfahrens
ist nich verboten. Die Zäsurwirkung ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
was hiernach passiert, fällt nicht in die Insolvenzmasse hinein.

Aber, Sie dürfen damit nicht alte Verbindlichkeiten bedienen, weil damit wiederum
das Insolvenzverfahren beeinflusst werden würde.

So viel noch zur Klarstellung.

MFG
Fricke"

Frohes neues Jahr!

Bewertung des Fragestellers 27. Oktober 2022 | 21:42

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