Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt: Nassräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 33 % Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 66 % Wohnräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 20 % Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 40 % Wohnräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 60 % Wohnräume, letzte Renovierung 4 Jahre zurück, 80 % Nebenräume, letzte Renovierung I Jahr zurück, 14 % Nebenräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 28 % Nebenräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 42 % Nebenräume, letzte Renovierung 4 Jahre Zürück, 56% Nebenräume, letzte Renovierung 5 Jahre zurück, 72 % Nebenräume, letzte Renovierung 6 Jahre zurück, 86 % Der Mieter ist zum Nachweis berechtigt, dass wegen des tatsächlichen Zustands der Wohnung entsprechend verlängerte Renovierungsfristen zugrunde zu legen sind. ... 4. "§ 17 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 1.Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann nach Ankündigung mit angemessener Frist und in angemessenem zeitlichen Abstand die Mieträume betreten, um festzustellen, ob und welche Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung notwendig sind, oder um seine Rechte wahrzunehmen. 2.Will der Vermieter oder sein Beauftragter das Grundstück oder die Wohnung verkaufen, so darf er die Mieträume zusammen mit dem Interessenten Montag bis Samstag zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 12 Uhr betreten.