Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die ONLINE - Anfrage(n) via frag-einen-anwalt . Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich die Fragen weiter wie folgt:
1) Welche Anzeige hat die Frau zu erwarten und wie hoch ist die Chance das ich mein Geld zurückbekomme?
a) Betrug wird gemäß § 263 StGB
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Der vorsätzliche Verkauf von Louis Vuitton Plagiaten erfüllt den Straftatbestand des Betrugs.
b) Strafantrag können Sie nach § 158 StPO
bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich anbringen.
2) Wie viel kosten die Anwälte und muss die Anwälte auch die Verkäuferin dann bezahlen?
a) Die Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltskosten) können gemäß § 823 Abs. 2 BGB
i. V. m. § 263 StGB
von der Verkäuferin als Schadensersatz eingefordert werden.
Bei einem Geschäftswert / Streitwert umd die 380,00 €uro liegen die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz um die 58,50 €uro zuzüglich MwSt und Auslagen.
b) Sollte es zum Rechtsstreit vor dem Amtsgericht kommen, so entstünden - wenn beide Parteien einen Anwalt beauftragen - Prozesskosten wie folgt:
Anwaltsgebühren:225,00 €
Auslagenpauschalen:40,00 €
MWSt 19%:50,35 €
Gerichtsgebühren:105,00 €
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Gesamtkosten: 420,35 €
Die im Prozess unterliegende Partei müsste für diese Kosten aufkommen.
Auch wenn die Erfolgsaussichten einer Klage durchaus positiv einzuschätzen sind, so könnten Sie in dem Fall, dass die Verkäuferin kein Geld hat, auf den Prozesskosten sitzen bleiben.
3) Welche Strafe erwartet die Frau von Louis Vuitton?
Wenn Sie die begangene Markenrechtsverletzung bei Louis Vuitton melden, so könnte das Unternehmen die Rechtsverletzung anwaltlich abmahnen lassen und von der Verkäuferin Schadensersatz und Abmahnkosten einfordern.
Die konkrete Höhe kann an dieser Stelle nicht beziffert werden. Der Geschäftswert aus dem sich die Gebühren errechnen liegt in markenrechtlichen Angelegenheit regelmäßig über 10.000,00 €uro, sodass es für die Verkäuferin der Plagiate im Falle einer von Louis Vuitton ausgesprochenen Abmahnung jedenfalls kostspielig wird.
4) Wie soll ich am besten jetzt vorgehen?
a) Sie sollten die Verkäuferin bei Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein auffordern, endlich die angebotenen Originalschuhe zu liefern.
Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, könnten Sie Klage auf Lieferung der Original Louis Vuitton Schuhe vor dem Amtsgericht an dem die Verkäuferin ihren Wohnsitz / Geschäftssitz hat, erheben. Dies idealerweise bei Beauftragung und Bevollmächtigung eines Anwaltes.
Die Klage könnten Sie auch ohne die Setzung einer Frist sofort erheben.
Eine vorausgegangene Fristsetzung steigert jedoch die Erfolgsaussichten der Klage in rechtlicher Hinsicht.
b) Sie könnten natürlich auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
Die Schadenshöhe wäre wohl der handelsübliche Verkaufspreis der Schuhe zuzüglich der Kosten der Rechtsverfolgung.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und diesen ggf. mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.
Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 20.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!
Ich stehe jetzt vor einem Problem, die Verkäuferin hat sich gemeldet und schlagt vor sie überweist mir jetzt 250 euro, ich soll ihr die schuhe zurückschicken und dann überweist sie mir die restlichen 130 Euro!
Ich muss aber sagen ich habe ein sauschlechtes Gefühl weil ich das letzte Monat nur Ärger mit der Dame gehabt hatte, außerdem will ich nicht noch einmal kein Geld bekommen.
Was ist wenn mir die Frau dann die restlichen 130 Euro nicht mehr überweist? Was kann ich dann dagegen machen?
Ist es gescheiter gar nicht auf den Vorschlag eingehen? Ich bin berufstätig und habe ehrlich gesagt keine Nerven mehr für diese Probleme.
Wenn ich sie klage bekomm ich sowieso mein Geld zurück, warum sollte ich jetzt diesen Vorschlag eingehen?
Bitte helfen Sie mir weiter welchen Weg ich einschlagen soll, entweder gleich eine Anklage oder diesen Weg wählen und dann wieder eine Ungewissheit haben ob ich das Geld zurückbekomme, weil um 130 Euro fang ich keinen Prozess mehr an, weil das dann warscheinlich nicht sinnvoll wäre?!
mit bestem Dank
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte.
Wie gesagt haben Sie einen Erfüllungsanspruch auf Lieferung Originaler Louis Vuitton Schuhe!
Wenn Sie sich auf das Angebot der Verkäuferin nun einlassen, so hätten Sie zwar frei nach dem Motto "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" zumindest 250,00 €uro zurück.
Wenn dann allerdings die Verkäuferin bestreiten wird, dass es sich bei den Schuhen um ein Plagiat handelt, so könnten Sie nur schwer bis gar nicht den Beweis antreten, dass die gelieferten Schuhe Fälschungen sind.
Folglich empfehle ich der Rückabwicklung des Kaufvertrages nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass der Kaufpreis auf Ihr Konto im Voraus zu überweisen ist.
Wenn die Verkäuerin ablehnt, so bleibt eben nur die Lieferung der Original Schuhe bzw. den Schadensersatz vor Gericht einzuklagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Rechtsfrage und die Nachfrage hinreichend und verständlich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt