Renovierung nach Auszug / Schönheitsreparaturen
vom 10.5.2005
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Stattdessen flatterte mir jetzt ein Kostenangebot einer Malerfachfirma ins Haus, welches eine Komplettrenovierung inklusive neuer Tapete beinhaltet. ... Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen, Bädern und Duschenalle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre in anderen Nebenräumenalle 7 Jahre Ohne § steht als letztes zu lesen: Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in einem sach- und fachgerechten renovierten Zustand an den Vermieter zu übergeben.