Sehr geehrte Ratsuchende,
der Türbereich zum Wohnzimmer wird nicht mehr unter "übliche Abnutzung" fallen, so dass diese Stelle auszubessern ist. Angesichts des kleinen Bereiches ist aber sicherlich nicht die völlige Neuversiegelung zu erwarten, sondern ein Ausbessern.
Parkettboden ist üblicherweise alle 12-15 Jahre auf Kosten des Vermieters abzuschleifen und zu versiegeln, so dass hier auch nur eine 50% Kostenübernahme unter dem Gesichtspunkt Neu-für-Alt von Ihnen zu übernehmen wäre, aber eben nur für diese Stelle!
Alles andere ist normale Abnutzung, auch die kleineren Dellen durch den Korbstuhl, da dieses zur üblichen Nutzung gehört (OLG Düsseldorf WM 03, 621).
Sicherlich wäre es hier sinnvoll, eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen, wobei Sie allerdings keine schlechte Verhandlungsposition haben, da ja nur ein sehr geringer Betrag zu zahlen wäre.
Der vermieter muss Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung geben und darf nicht etwa dann einen teueren Handwerker bestellen, wenn Sie schon ein günstigeres Angebot vorgelegt haben.
Ich würde dazu raten, den Tür-Bereich im Wohnzimmer reparieren zu lassen, wobei eine Gesamtreparatur des gesamten Parketts abzulehnen ist. Beim Auszug sollten dann Beweise durch Fotos und Zeugen gesichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Wir hatten die Vermieter schon gefragt, ob wir denn nicht den
Boden an den beschädigten Stellen auswechseln können. Das hatten
diese abgelehnt mit dem Argument, der Boden wäre dann möglicher-
weise im Farbton nicht 100 % ig identisch mit dem Restboden und
bestanden auf einer ganzflächigen Abschleifung und Versiegelung.
Sind wir berechtigt, nur die Ausbesserung ( Austausch durch Neu-
Massivparkett und Versiegelung ) an diesen Stellen in Auftrag zu geben, von mir aus auch an der durch den Korbstuhl beschädigten Stelle oder können die Vermieter dies wegen Unter-
schiede im Farbton ablehnen?
Sollen wir vor dem Gespräch mit den Vermietern die Meinung eines
Fachbetriebs zu Ausbesserung einholen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sollten vor dem Gespräch die Meinung einer Fachfirma einholen.
Wie bereits ausgeführt sind Sie berechtigt, angesichts der kleinen Stelle im Türbereich eine Ausbesserung vorzunehmen. Besprechen Sie mit der Fachfirma auch eine möglich Farbabweichung, um den Argumenten der Vermieter entgegen zu wirken.
Sie können die Ausbesserung vornehmen, wobei aber dringend anzuraten ist, diese durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle