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Parkettbodenrenovierung bei Auszug

22. Februar 2008 09:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:15

Zusammenfassung

Muss der Mieter beim Auszug für Schäden am Parkettboden aufkommen?

Nein, kleinere Dellen und Gebrauchsspuren durch normale Nutzung sind dabei vom Mieter nicht zu ersetzen. Lediglich Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, wie z.B. eine Einkerbung im Türbereich, muss der Mieter ausbessern lassen. Eine Beteiligung an den Kosten für das gesamte Parkett kommt aber nur anteilig unter dem Gesichtspunkt "Neu für Alt" in Betracht.

Wir haben im November 2002 eine frisch renovierte Mietwohnung bezogen mit neu verlegtem Parkett, frisch gestrich, Wände zum Tapezieren vorbereitet etc.
Da wir aus privaten Gründen an den Bodensee verziehen, haben wir die Wohnung fristgerecht zum 30.4.2008 gekündigt.
Wir werden an Ostern umziehen, so daß noch ca. 5 Wochen Zeit für
Renovierungen in der leeren Wohnung verbleiben.
Wir haben bereits bei einer Firma das vorgeschriebene Streichen der Decken, Bad, Küche mit Spezialfarbe, das Entfernen der von uns angebrachten Tapeten ( keine Rauhfaser), das Streichen der Türstöcke,Lasierung der Holztüren in Auftrag gegeben.

Unser Problem: Am Parkettboden sind natürlich im Lauf der Jahre
Gebrauchsspuren entstanden. Wir hatten die Maklerin bei der Wohnungsbesichtigung noch gefragt, ob wir speziell auf etwas achten müssen, da wir noch nie Parkett hatten. Sie meinte, wir sollten aufpassen, wenn wir einen Drehstuhl vor einen Schreibtisch stellen (Unterlage verwenden) und kein Wasser über-
gießen.
Wir haben vorsichtshalber keinen Rollenstuhl vor den Schreibtisch gestellt und beim Blumengießen sehr aufgepaßt.
Nun haben wir vor ca. 2 Jahren entsetzt festgestellt, daß im Wohnzimmer der dort aufgestellte massive Rattanstuhl an einer
Stelle von uns unbemerkt seine Schutzabdeckung verloren hat und
lauter kleine Druckstellen hinterlassen hat, viele kleine Stellen ca. 1 mm tief in einem Bereich ca. 20 x 20 cm.
Im Türbereich zum Wohnzimmer befindet sich eine Einkerbung ca. 1 mm tief, 3 cm lang durch das Herunterfallen eines Messers beim
Geschirrabtragen.
Bei der Besichtigung der Wohnung durch die Vermieter gemeinsam mit ihrer Maklerin hat diese behauptet, die Druckstellen wären
so tief, daß da kein Abschleifen mehr geht, daß an dieser Stelle
das Parkett ausgetauscht werden müsse und natürlich der ganze Raum auch auf unsere Kosten abgeschliffen und versiegelt werden
müsse.
Wir haben später ohne die Maklerin und Vermieter unsere Wohnung
ganz genau angeschaut und festgestellt, daß natürlich auch die
anderen Räume Druckstellen aufweisen (Gästezimmer durch Sclafsofa, kleine Kratzer ) und können sicher davon augehen, daß
nach dem Ausräumen der Wohnung Druckstellen durch Schränke und
andere Möbel usw. zu sehen sind, es ist auch damit zu rechnen, daß der Boden an diesen Stellen heller ist, da kein Lichteinfall.
Ich habe mich inzwischen kundig gemacht und weiß, daß das Abschleifen und Versiegeln grundsätzlich Sache des Vermieters ist, ausgenommen, der Boden weist unübliche Gebrauchsspuren auf.
Wir wären ja grundsätzlich bereit gewesen, den Wohnzimmerboden auf unsere Kosten abschleifen und Versiegeln zu lassen, wegen des Schadens durch den Korbstuhl.
Ich habe aber nun große Sorge, daß wir damit den Vermietern grünes Licht geben würden, dies in allen Räumen ( 4 Wohnräume mit Parkett ) zu fordern.
Ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher, ob wir selbst im Wohn-
zimmer für den Schaden aufkommen müssen.
Meine Frage:
1.Geht der beschrieben Schaden Ihrer Meinung nach über den
üblichen Gebrauch einer Mietsache hinaus?
2.Haben Sie Vorschläge für eine angemessene Beteiligung unter
Berücksichtigung Alt für Neu oder wäre es besser, gar kein
Angebot zu machen? Wir sind beide nervlich nicht sehr gesund
und würden einer Auseinanderrsetzung gern aus dem Weg gehen.
Bin bei der Besichtigung durch Vermieter und Maklerin in
Tränen ausgebroche, sie wissen also, daß ich nicht belastbar
bin.
3.Wir hatten vorsichtshalber schon vor der Besichtigung bei
einer Fachfirmna ein sehr gutes Angebot eingeholt ( 19,50 €
pro qm Schleifen und Versiegeln)
Können die Vermieter, wenn wir uns weigern, den oder die Böden
von einer weitaus teureren Firma abschleifen lassen oder
müssen sie uns im Zweifel Gelegenheit geben,es noch in Auftrag
zu geben?
Was raten Sie uns? Wir denken inzwischen nach unseren ersten
Recherchen, daß diese Schäden durch unsere Mietzahlung abge-
golten sind ( ca. 40.000 € Nettomiete ).
Wir sind auch finanziell nicht so bestückt, da einmal Früh-
pension und einmal Erwerbsunfähigkeitsrente, daß wir, um
unsere Nerven zu schonen, alles hinnehmen können.

Bitte, sagen Sie uns, wie wir am besten weiter vorgehen sollen.

22. Februar 2008 | 10:03

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte Ratsuchende,


der Türbereich zum Wohnzimmer wird nicht mehr unter "übliche Abnutzung" fallen, so dass diese Stelle auszubessern ist. Angesichts des kleinen Bereiches ist aber sicherlich nicht die völlige Neuversiegelung zu erwarten, sondern ein Ausbessern.

Parkettboden ist üblicherweise alle 12-15 Jahre auf Kosten des Vermieters abzuschleifen und zu versiegeln, so dass hier auch nur eine 50% Kostenübernahme unter dem Gesichtspunkt Neu-für-Alt von Ihnen zu übernehmen wäre, aber eben nur für diese Stelle!

Alles andere ist normale Abnutzung, auch die kleineren Dellen durch den Korbstuhl, da dieses zur üblichen Nutzung gehört (OLG Düsseldorf WM 03, 621).


Sicherlich wäre es hier sinnvoll, eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen, wobei Sie allerdings keine schlechte Verhandlungsposition haben, da ja nur ein sehr geringer Betrag zu zahlen wäre.

Der vermieter muss Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung geben und darf nicht etwa dann einen teueren Handwerker bestellen, wenn Sie schon ein günstigeres Angebot vorgelegt haben.


Ich würde dazu raten, den Tür-Bereich im Wohnzimmer reparieren zu lassen, wobei eine Gesamtreparatur des gesamten Parketts abzulehnen ist. Beim Auszug sollten dann Beweise durch Fotos und Zeugen gesichert werden.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2008 | 11:49

Wir hatten die Vermieter schon gefragt, ob wir denn nicht den
Boden an den beschädigten Stellen auswechseln können. Das hatten
diese abgelehnt mit dem Argument, der Boden wäre dann möglicher-
weise im Farbton nicht 100 % ig identisch mit dem Restboden und
bestanden auf einer ganzflächigen Abschleifung und Versiegelung.
Sind wir berechtigt, nur die Ausbesserung ( Austausch durch Neu-
Massivparkett und Versiegelung ) an diesen Stellen in Auftrag zu geben, von mir aus auch an der durch den Korbstuhl beschädigten Stelle oder können die Vermieter dies wegen Unter-
schiede im Farbton ablehnen?
Sollen wir vor dem Gespräch mit den Vermietern die Meinung eines
Fachbetriebs zu Ausbesserung einholen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Februar 2008 | 12:15

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sollten vor dem Gespräch die Meinung einer Fachfirma einholen.

Wie bereits ausgeführt sind Sie berechtigt, angesichts der kleinen Stelle im Türbereich eine Ausbesserung vorzunehmen. Besprechen Sie mit der Fachfirma auch eine möglich Farbabweichung, um den Argumenten der Vermieter entgegen zu wirken.

Sie können die Ausbesserung vornehmen, wobei aber dringend anzuraten ist, diese durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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