Sozialleistung Hilfe zur Pflege - Rückforderung im Erbfall (Berliner Testament)
vom 15.12.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Mein Vater wohnte bis Anfang 2023 allein im gemeinsamen Haus (beide waren gemeinsam im Grundbuch eingetragen), dass auch soweit angemessen war und bis dahin vor einer Verwertung geschützt war. Da mein Vater Anfang 2023 in eine kleinere Wohnung umzog, wurden wir aufgefordert, das Haus zu verwerten. ... Leider starb meine Mutter im Juli 2024 und mein Vater wurde zum vorläufigen Erben, da beide sich als alleinige Erben nach Berliner Testament einsetzten.