Um der sache auf den Grund zu gehen,begab ich mich zum Grundbuchamt sowie zum Katasteramt um die Flurkarten einzusehen und um zu erfahren das es der Gemeinde gehört.Nun der eigentliche Punkt:auf diesem Grundstück,stand seit mehreren jahrzehnten ein Gebäude auf einer Länge von ca.20m.Dieses Gebäude war beim Kauf (1996)so marode,das wir es abgerissen haben,und ein Carport errichtet haben inkl.Pflastern der gesamten Fläsche.Dieses Gebäude stand laut Karte von 1830 schon immer dort.Eine Zufahrt gäbe es nur über mein Grundstück.Da es sich um einen alten Bauernhof handelt(4-seiten Hof)gibt es keine möglichkeit das angebliche Grundstück der Gemeinde von anderen Personen zu betreten.Um die sache zu bereinigen stellte ich einen Pachtantrag über die besagte Fläsche.Der Vertrag sieht nicht vor,daß es sich nur um die Fläsche handelt mal ganz vom Preis abgesehen,für eine Fläsche von der sie bis dahin nichts wusste!!würde ich den Vertrag unterschreiben,gehört damit das bebaute auf der Fläsche der Gemeinde.Sie verlangten das die zufahrt frei gehalten werden muß.Sie haben aber kein Zufahrtsrecht in meinem Grundbuch.Ich Frage mich nun,wenn das Gebäude schon in der Karte von 1830 eingezeichnet war,und beim Kauf durch uns 1996 nicht festgestellt wurde das es nicht zum Grundstück gehört,ob hier nicht das Gewohnheitsrecht zum tragen kommt.Können Sie mir helfen?