Vereinbarung unter Drohung
07.06.2006 10:31
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Um genaue Rekonstruktion des Falles gebe ich alle Einzelheiten der vorgeschichte.
Wir waren in einer Haus Versteigerung beim Amtsgericht und haben zusammen mit meinem Schwager und seiner Ehefrau auf ein Haus geboten, wehrend der Zeit waren auch eine menge anderer Interessenten die auch geboten haben .
Meine Frau ging kurz raus auf WC der sich im Flur befindet an der Türe Stand ein Mann und fragte Sie, ob der Mann der neben ihr war ihr Mann wäre und Sie antwortete Ja, er sagte ihr er wolle mit mir sprechen, Sie fragte warum, er sagte ihr es geht um Geld.
Als Sie wider rein kam sagte Sie mir das, und mein Schwager und ich gingen mit dem anderen Mann und sein Freund der mit ihm zusammen auch Mitgeboten hatte raus vor die Türe.
Diese Beiden Männer haben uns gesagt, das Sie auch großes Interesse an dem Anwesen haben und es eh nur einer Kaufen kann, warum den Kaufpreis unnötig Hochsteigern.
Sie würden die uns eine Entschädigung Zahlen wenn wir ihnen das Anwesen überlassen und nicht mehr Mitbieten, darauf gingen wir auch ein.
Die Zahlung des Geldes sollte nach dem Zuschlag bezahlt werden .
Nach dem Zuschlag ging ich mit ihm raus und er Zahlte mir die Vereinbarte summe aus, darauf gingen wir wider rein und ich holte mir mein 10% Sicherheitsleistung vom Richter zurück,und wollte heim.
Im Flur kam er zu mir und sagte er wolle das Geld wider zurück haben da er nicht weis ob der Zuschlag Rechtskräftig wäre, weil der Preis ein Viertel des Verkehrswertes ist.
Wir versicherten ihm das der Zuschlag Rechtskräftig wäre und falls nicht würden wir ihm das geld zurückgeben aber er Pochte auf die Sofortige rückzahlung des Geldes, er wolle uns ein Schriftliche Bestätigung geben worin Steht das er uns das Geld auszahlt sobald der Zuschlag erfolgt ist und Rechtskräftig beurkundet ist,um unseren guten willen zu zeigen lenkten wir ein.
Wir gaben ihm nach kurzem verhandeln nur die hälfte wider zurück und nahmen die Vereinbarung als Sicherheit mit.
40 Tage Später Rief ich ihn an und Gratulierte ihm zu seinem Umzug in das neue Anwesen
und Fragte ihn nach dem Geld ,er sagte er Gebe mir das Geld er würde mich anrufen um den Termin zu vereinbaren.
Da tat sich nichts ,und ich versuchte es mehrmals und auch mit Schriftlicher Mahnung bis hin zum Mahnbescheid dem er ohne Grund Widersprochen hat.
Mit gleicher Post kam ein Brief von seinem Rechtsanwalt worin die Anfechtung des Vertrages angezeigt wird da die Unterzeichnung unter Drohung zustande gekommen wäre.
So das Sie sich Strafrechtliche Schritte in dieser Angelegenheit vorbehalten wollen.
Weiteres Sie würden ggf. auf die bereits gezahlte Summe verzichten wenn ich mein Mahnbescheid zurückziehe und die Anwaltskosten würden auch nicht auferlegt werden.
Ich möchte Sicherheitshalber einen Fachmann fragen!
Dürften wir so ein Angebot überhaupt annehmen?
Kann er sich einfachen mit der behauptung von dem Vertrag lösen?
Habe ich mich irgendwie damit Strafrechtlich daneben verhalten?
Was können Sie mir wegen der Weiterverfolgung Raten ?