. §12.2 Die Schönheitsreparaturen während der Mitdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... §12.3 Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle 5 Jahre und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen. ... Zyklus erforderlich, ..., so sind die erforderlichen Arbeiten vom Mieter unverzüglich fachgerecht durchzuführen. ... .... $12.7 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten Fristen - ... - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so ist der Mieter lediglich verpflichtet, die anteiligen Kosten von Schönheitsreparaturen ... nach folgender Maßgabe zu zahlen: Quotenklausel Vorgenannte Regelung gilt auch, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. ....