Der Käufer erteilt hiermit dem Verkäufer unter Befreiung von § 181 BGB Vollmacht, alle Erklärungen auch gegenüber dem Grundbuchamt wie auch den Bauordnungsbehörden abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Bestellung derartiger Rechte noch erforderlich und dienlich sind. § 3 Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft mit dem vorliegenden Vertrag an den Erschienenen zu 2. – nachfolgend „der Käufer" genannt - das Flurstück ... in Größe von... qm, deren genaue Lage sich aus dem anliegenden Lageplan ergibt und grün umrandet ist, einschließlich eines darauf zu errichtenden Einfamilienhauses mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. qm zu Alleineigentum. ... Unabhängig von der Finanzierung legt der Verkäufer die vom Käufer zu zahlenden Raten gem. § 3 Abs. 2 MaBV in Verbindung mit § 632a Abs. 3 BGB nach seinem freien Ermessen entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest, wobei er sie nur aus den nachgenannten Vom-Hundert-Sätzen zusammensetzen und höchstens sie-ben Teilbeträge anfordern darf. a) 25% des Kaufpreises - nach Beginn der Erdarbeiten; b) 28% des Kaufpreises - nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten; c) 5,6% des Kaufpreises - für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen; d) 2,1% des Kaufpreises - für die Rohinstallation der Heizungsanlagen; e) 2,1% des Kaufpreises – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen; f) 2,1% des Kaufpreises - für die Rohinstallation der Elektroanlagen; g) 7,0% des Kaufpreises - für den Fenstereinbau, einschließlich Verglasung; h) 4,2% des Kaufpreises – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten; i) 2,1% des Kaufpreises - für den Estrich; j) 2,8% des Kaufpreises - für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich; k) 8,4% des Kaufpreises - nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe; l) 2,1% des Kaufpreises - für die Fassadenarbeiten; m) 3,5% des Kaufpreises - nach vollständiger Fertigstellung; n) 5% des Kaufpreises - für rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel.