Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach § 604 Abs. 1 BGB
sind Sie verpflichtet, die Sache zurückzugeben. Im Zweifel und in Ermangelung anderer Vereinbarungen hat dies am Sitz des Verleihers zu geschehen.
Ihre Argumentation, Sie hätten ihm Gelegenheit gegeben, die Matte abzuholen, ist rechtlich daher unbeachtlich. Sie sind eben zu mehr als zur Herausgabe verpflichtet, nämlich zur Rückgabe.
Die von Ihnen geschilderten verschiedenen Umstände ändern an Ihrer Pflicht, die Hängematte zurückbringen zu müssen nichts. Es sind sämtlich Umstände in Ihrem alleinigen Verantwortungsbereich. Im Zweifel müssen Sie das Ding eben durch ein entsprechendes Unternehmen transportieren lassen.
Soweit in Kürze die rechtliche Ausgangssituation.
Sofern Sie mit der Rückgabe in Verzug geraten, schulden Sie aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens u.U. auch die Zahlung gegnerischer Anwaltskosten.
Von daher sollten Sie dann, wenn eine Einigung mit ihm nicht möglich ist, umgehend für einen Rücktransport sorgen, damit nicht noch weitere Kosten auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Einigung wird in sofern schwierig,
als er gestern schrieb, dass wir von seinem Anwalt hören.
Ich habe ihm mehrere Optionen geboten:
Die Matte zu bezahlen
Die Matte an der alten Wohnung zu übergeben
oder einen gemeinsamen Weg zu finden.
Er hat mich nun bei WhatsApp gesperrt, es besteht kein persönlicher Kontakt mehr.
Bedeutet das, das wir warten, ob da was vom Anwalt kommt oder entstehen dann bereits kosten für uns?
Oder sollen wir die Matte umgehend zu ihm transportieren?
Ich bin wirklich entsetzt, das jemand in unserer Situation solche Forderungen an uns stellt und damit auch noch im Recht wäre, obwohl wir ihm Kooperation angeboten haben.
Die von Ihnen angeboteten Optionen sind rechtlich Vertragsangebote, die er aber nicht angenommen hat. Also gibt es keine solchen Einigungen.
Wie bereits gesagt, sollten Sie umgehend für einen Rücktransport sorgen, um nicht Gefahr zu laufen, weitere Kosten tragen zu müssen.
Auf das angekündigte Schreiben des Anwaltes sollten Sie nicht warten.
Mit freundlichen Grüßen