Nach einer Nötigung dieses, MEINES Anwaltes mir gegenüber im Gericht, nachdem er auf Mails nicht mehr antwortet, verlangte ich per Einstweiliger Anordnung die Herausgabe seiner Unterlagen – mit dem Hinweis auf Verfahren gegen den Anwalt wegen Nötigung und Falschberatung. Dieses wurde nun abgelehnt mit kurzer Begründung: Der Antrag sei unzulässig, da nicht zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichgung des Rechts des Antragsstellers verändert würde - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 935 ZPO: Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand">§ 935 ZPO</a>. – Die Herausgabe könne im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht verlangt werden. – Unterschrift" Ich denke – die Unterlagen gehören mir, denn der Anwalt war mein Mitarbeiter, und die Unterlagen wie deren Organisation wurden durch mich bezahlt.